Tübingen/Steinlachtal

Fahndung: Angeklagter im Missbrauchsprozess nicht erschienen

Im Prozess um einen 65-Jährigen, der seine Pflegetöchter missbraucht haben soll, sollten heute vor dem Tübinger Landgericht die Plädoyers gehalten werden. Doch der Angeklagte aus dem Steinlachtal erschien nicht.

24.02.2021

Von sja/itz

Symbolbild: Innenministerium BW

Symbolbild: Innenministerium BW

Kreis Tübingen. Eigentlich hätte am Mittwoch der Prozess um einen 65-Jährigen aus dem Steinlachtal fortgesetzt werden sollen. Der Mann soll seine beiden Pflegetöchter sexuell misshandelt haben und ist deshalb am Tübinger Landgericht angeklagt. Am Mittwoch wären die Plädoyers dran gewesen. Außerdem hätte der Angeklagte Angaben zu seiner Person machen müssen und hätte auch die Möglichkeit erhalten, sich generell zu äußern.

Mit dem Hubschrauber gesucht

Allerdings war der 65-Jährige nicht aufgetaucht, Verteidiger Rolf Eissler saß neben einem leeren Stuhl. Sein Mandant habe in der Nacht auf Mittwoch sein Haus verlassen. „Ich warte minütlich darauf, dass ich eine Antwort kriege“, teilte der Anwalt mit. Allerdings sei der Angeklagte „ohne alles“ aus dem Haus gegangen und habe Mobiltelefon, Geldbeutel und Auto zurückgelassen. Als offiziell vermisst war der Mann zunächst nicht gemeldet.

Anwesend vor Gericht waren seine Frau, die auch an den bisherigen Prozesstagen im Publikum saß, und die leibliche Tochter, die als Zeugin geladen war. Der leibliche Sohn warte zu Hause auf ein Zeichen des Vaters, teilte Verteidiger Eissler mit. Der vorsitzende Richter Armin Ernst unterbrach die Verhandlung zunächst bis nachmittags. Selbst wenn der Mann noch auftauche, sei jedoch zu bezweifeln, dass er vernehmungsfähig wäre, so der Richter.

Doch auch um 14 Uhr gab es keine Spur von dem 65-Jährigen. Richter Ernst teilte mit, man habe eine polizeiliche Suche veranlasst. Nicht aus strafprozesslichen Gründen, sondern aus der Sorge heraus, dass sich der Angeklagte womöglich in einem hilflosen Zustand befinde.

Man müsse das Verfahren vertagen und abklären, was passiert sei, forderte Oberstaatsanwältin Rotraud Hölscher. Richter Ernst ergänzte, dass man nicht ohne weiteres ohne den Angeklagten verhandeln könne. Es gebe zwar Optionen, aber an diesem Punkt sei man noch lange nicht.

Am morgigen Freitag, 26. Februar, sollte eigentlich das Urteil fallen. Nun soll am Freitag unter Vorbehalt das Programm nachgeholt werden, das für den gestrigen Mittwoch angesetzt war: Die leibliche Tochter soll als Zeugin aussagen. Nachmittags sollen schließlich die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden. Sollte der Angeklagte wohlbehalten vor Gericht erscheinen, soll am Freitag außerdem ein neuer Termin für die Urteilsverkündung bekannt gegeben werden.

Der Angeklagte war nicht in Untersuchungshaft und während des Prozesses auf freiem Fuß; offenbar sah das Gericht bei ihm keine Fluchtgefahr. Zu den vorausgegangenen Verhandlungstagen war der Mann jeweils erschienen. Die Polizei suchte mit einem Hubschrauber und Spürhunden – bislang erfolglos. Auch am Donnerstagmorgen war der Aufenthaltsort weiter unklar.

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Erstellt:
24.02.2021, 11:57 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 16sec
zuletzt aktualisiert: 24.02.2021, 11:57 Uhr

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