Beim KuRT-Festival zwei Mal zugestochen

Angeklagter bestreitet vor dem Amtsgericht, etwas mit den Opfern zu tun gehabt zu haben

Es ist der 17. Juli 2017, als ein 17-jähriger Jugendlicher nach 23 Uhr viel Glück hat, dass er beim KuRT-Festival neben der Reutlinger Stadthalle mit dem Leben davonkommt: Nach einem Messerstich in den Bauch liegt der Festivalbesucher nach einer Notoperation einen Tag lang auf der Intensivstation.

15.02.2018

Von Thomas de Marco

Beim ansonsten friedlichen KuRT-Festival im vergangenen Juli hat sich der schlimmste Vorfall in der Geschichte dieses Events ereignet. Archivbild: Haas

Beim ansonsten friedlichen KuRT-Festival im vergangenen Juli hat sich der schlimmste Vorfall in der Geschichte dieses Events ereignet. Archivbild: Haas

Nur weil die fünf Zentimeter lange Klinge an einem Rippenknorpel aufgehalten wurde, sind keine inneren Organe verletzt worden. Seit gestern muss sich nun ein 21-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Angeklagte schilderte den Vorfall zu Beginn der Verhandlung so: Er habe mit seiner Freundin seinen Geburtstag auf dem Festival nachfeiern wollen und habe dabei viel getrunken. Als er sich den Weg zu einem Freund durch die Menge vor der Bühne bahnen wollte, sei er nicht durchgelassen worden. Es sei dann zu einem Handgemenge mit drei bis vier Personen gekommen, bei dem er sein um den Hals hängendes Neck-Knife verloren habe.

Dieses Messer, das er seit sechs Jahren überall dabei habe (und deshalb „dummerweise auch beim Festival“), habe er aufgehoben, als ein Security-Mann auf ihn zugekommen sei. „Dann habe ich es weggeworfen, um zu zeigen, dass ich nichts mache“, sagte der Mann, der eine Ausbildung zum Landschaftsgärtner macht. Zuvor soll er allerdings zwei Opfer mit diesem Messer verletzt haben. Davon will der Angeklagte aber nichts wissen: „Das sagt mir nichts. Und ich weiß noch ziemlich alles.“

Zunächst soll ein junger Afghane von der Menge hinter ihm auf die Freundin des Angeklagten geschubst worden sein. Als er sich zu den Menschen umgedreht habe, spürte er einen Schlag auf dem Rücken und stellte kurz darauf fest, dass er blutete, berichtete der Afghane. Seither habe er Schlafstörungen. Er wie auch sein syrischer Freund konnten den Aggressor vor Gericht aber nicht identifizieren und sich auch nicht mehr an die Umstände der Tat sowie ihre Aussagen bei der Polizei erinnern.

Security entwaffnete den Mann

Auch der 17-Jährige, der damals schwer verletzt wurde, konnte sich nur wenig an die Ereignisse erinnern. Er habe einem fremden Mädchen, das unter Platzangst litt, helfen und sie vom Gelände leiten wollen. Als er durch die Menge wollte, habe er einen Schlag ins Gesicht bekommen und einen in den Bauch. Danach habe er Blut am Bauch gefühlt. Blut, das zweifelsfrei am Messer des Angeklagten nachgewiesen wurde. Den Mann, den er vor dem Schlag ans Kinn gesehen hatte, konnte das Opfer aber bei der Polizei anhand von Fotos nicht hundertprozentig identifizieren.

Anders ein Festival-Verantwortlicher, der seit Beginn beim KuRT dabei ist, das Event schon einmal geleitet hat und am 17. Juli als Ordner im Einsatz war. Er erkannte den Angeklagten als Aggressor und hatte auch die beiden Schläge gesehen. „Ich habe den Aggressor ausgemacht und ihn danach nicht mehr aus den Augen gelassen“, sagte der Ordner. Als er dann zum Ort des Handgemenges lief, hörte er aus dem Publikum, einer habe einen Schlagring dabei. Deshalb habe er die professionelle Security gerufen.

Zwei Mitglieder dieses Security-Unternehmens rückten daraufhin an. „Ich sah mir den Mann, der uns in der Menge gezeigt wurde, genau an und fragte ihn, ob er verbotene Gegenstände dabeihabe. Da wurde er nervös“, sagte einer der beiden gestern als Zeuge aus. Als er etwas Metallisches in der Hand des Angeklagten erkannte, habe er diesem den Arm umgedreht, ihn entwaffnet und ihm Handschellen angelegt. „Er hat definitiv nicht das Messer vor uns hingeworfen“, sagte der Security-Mann, der dabei auch sich und seinen Kollegen in Lebensgefahr wähnte.

Sein Kollege erlebte den Mann damals als „nervös, überdreht und uneinsichtig“. Der Angeklagte sei ihm dabei seltsam ruhig vorgekommen, erinnerte sich der Festival-Ordner. „Ich hatte den Eindruck, er wusste, um was es geht.“

Der in Tübingen aufgewachsene Angeklagte habe nicht nur 1,5 Promille Alkohol gehabt, sondern auch einen ganzen Drogencocktail mit Amphetamin, Cannabis, Kokain und anderem, erklärte Richter Eberhard Hausch. Zudem stehe er unter Bewährung wegen mehrerer Körperverletzungs-Delikte, unter anderem auf dem Tübinger Europaplatz und beim dortigen Bahnhof.

Gerichte bisher nachsichtig

„Er hat bisher große Nachsicht erfahren von den Gerichten“, betonte der Richter. Der junge Mann sei zwar intelligent, aber in hohem Maße suchtgefährdet und habe Probleme mit Autoritäten. Andrerseits habe der Angeklagte bei seinem dritten Versuch, eine Ausbildung zu machen, mit der Landschaftsgärtnerei nun den richtigen Beruf gefunden. Dies, seine Freundin und der Bezug einer Wohnung hätten dessen Leben grundsätzlich verändert, sagte der Richter. Seit dem KuRT-Festival trinke er nur noch maßvoll. Der Prozess wird nächsten Mittwoch fortgesetzt.