Tübingen · Pandemie

Schulen: Am Platz darf jetzt die Maske ab

Das baden-württembergische Kultusministerium lockert von Montag an die Corona-Verordnung an Schulen.

15.10.2021

Von lau

Symbolbild: Ulrich Metz

Symbolbild: Ulrich Metz

Von kommenden Montag an gilt an den Schulen im Land eine gelockerte Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler können am Platz den Mund-Nasenschutz ablegen. Auf den sogenannten Begegnungsflächen gilt die Maskenpflicht aber weiterhin. „Sie bleibt dort als Sicherheitszaun erhalten“, so das Kultusministerium. „Die aktuell niedrigen Zahlen beim Infektionsgeschehen erlauben es uns, einen Schritt in Richtung Normalität zu gehen“, so Kultusministerin Theresa Schopper. Der Unterricht solle allen damit erleichtert werden.

Auch die Lehrerinnen und Lehrer können im Unterricht die Maske absetzen. Bedingung: Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Schülerinnen und Schülern muss eingehalten werden können. Darüber hinaus gelte für alle: Wer sich damit sicherer fühlt, kann freiwillig eine Maske tragen.

Wenn das Infektionsgeschehen die Alarmstufe erreicht, gilt die Maskenpflicht wieder. Zudem müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte die Maske am Platz wieder aufsetzen, wenn es zu einem Corona-Fall in der Klasse oder der Lerngruppe kommen sollte. Dann muss sie fünf Tage lang – analog zur Testung nach einem Corona-Fall in der Klasse – wieder aufgesetzt werden.

Das engmaschige Screening der Schülerinnen und Schüler wird beibehalten. Die Finanzierung der Testungen wurde bis Ende des Jahres gesichert. Es gilt also weiterhin, dass die Schülerinnen und Schüler drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche machen müssen.

Wenn sich Schülerinnen und Schüler nicht testen lassen, „gilt für die Schulen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot“, schreibt das Kultusministerium. Dieses greift auch bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Das bedeutet, dass auch bei einem Schullandheimaufenthalt regelmäßig getestet werden muss, um einen möglichst hohen Gesundheitsschutz bieten zu können.