Tübingen · Lockerungen

Am Montag schon wieder neue Regeln

Bleibt die Inzidenz unter 50, dürfen wieder mehr Zuschauer zu Veranstaltungen. Kneipen und Restaurants dürfen dann bis 1 Uhr in der Nacht geöffnet bleiben.

04.06.2021

Von slo

Symbolbild: Ulrich Metz

Symbolbild: Ulrich Metz

Private Partys sind zwar immer noch nicht erlaubt, aber bei Kulturveranstaltungen dürfen vom kommenden Montag, 7. Juni, an wieder mehr Besucher kommen. Das Land hat mit seiner neuen Corona-Verordnung, die am Donnerstag erlassen wurde, beschlossen, dass der Öffnungsschritt 3 auch dann in Kraft tritt, wenn die 7-Tages-Inzidenz fünf Tage lang stabil unter 50 liegt. Das ist im Kreis Tübingen der Fall. Allerdings tritt die neue Verordnung erst am Montag, 7. Juni, in Kraft. Darum gelten im Kreis Tübingen zwar vom heutigen Samstag an schon weitere Erleichterungen, am Montag gibt es aber schon wieder neue Lockerungen. Für alle gilt aber weiterhin, dass Besucher einen aktuellen Corona-Negativtest, eine Impfung gegen Covid 19 oder ihre Genesung nachweisen müssen.

  • Die Gastronomie darf ab Montag bis 1 Uhr nachts öffnen. Innen muss pro Gast 2,50 Quadratmeter Platz sein, und die Tische müssen mindestens 1,50 Meter Abstand haben. In Shisha- und Raucherbars darf nur im Freien geraucht werden. Ansonsten gelten dort dieselben Regeln wie in der Gastronomie.
  • An Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien dürfen innen bis zu 250 Personen teilnehmen.
  • Zu Vortrags- und Informationsveranstaltungen innen dürfen 250 Besucher kommen, außen sind 500 erlaubt.
  • Für Messen, Ausstellungen und Kongresse gibt es keine festgelegte Besucherzahl, aber pro Gast muss es 10 Quadratmeter Platz geben. Bei Veranstaltungen wie Vereins- oder Betriebsversammlungen dürfen in Innenräumen 250 Personen teilnehmen, draußen bis zu 500.
  • Auch bei Kulturveranstaltungen wie Theater oder Kino dürfen innen 250 Personen teilnehmen, außen 500. Freizeitparks und andere Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen. Pro Besucher muss es 10 Quadratmeter Platz geben. Das gilt auch für Schwimmbäder und Saunen. Damit dürfen dort doppelt so viele Besucher kommen wie bisher.
  • Neu in die Verordnung aufgenommen wurden Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros. Sie dürfen bis 1 Uhr öffnen, pro Gast muss es 2,50 Quadratmeter Platz geben. Dasselbe gilt für Schwimmbäder, Saunen und Wellnessbereiche.
  • Im Spitzen- und Profisport dürfen beliebig viele Sportler an Wettkämpfen teilnehmen, die Zuschauerzahl ist auf 55 im Innenbereich und 250 im Außenbereich begrenzt. Dasselbe gilt für Wettkämpfe im kontaktarmen Amateursport.
  • Für private Kontakte gibt es in Öffnungsschritt 3 keine weiteren Lockerungen. Es dürfen sich also wie in Schritt 2 weiterhin bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Zusätzlich dürfen bis zu fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazukommen. Kleinere Kindergeburtstagsfeste sind also wieder möglich.

Der nächste Öffnungsschritt wäre erreicht, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 bleibt. Das könnte im Kreis Tübingen frühestens am Donnerstag, 10. Juni, im Kreis Reutlingen am Mittwoch, 9. Juni, der Fall sein.

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Erstellt:
04.06.2021, 15:29 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 22sec
zuletzt aktualisiert: 04.06.2021, 15:29 Uhr

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