Geselligkeit

Alkoholverbot: Kein Heiligmorgen auf dem Tübinger Marktplatz

Am 24. Dezember und auch über Silvester gilt in der Tübinger Altstadt wiederum ein Alkoholverbot.

19.12.2021

Von itz/hz

Bessere Zeiten: Heiligmorgen 2019, gezeichnet von Sepp Buchegger.

Bessere Zeiten: Heiligmorgen 2019, gezeichnet von Sepp Buchegger.

Wie bereits 2020 wird der „Heiligmorgen“, zu dem sich traditionell viele Tübingerinnen und Tübinger am Vormittag des 24. Dezember auf dem Tübinger Marktplatz treffen, in diesem Jahr angesichts der Corona-Pandemie ausfallen. Das teilte die Tübinger Stadtverwaltung am Freitag auf TAGBLATT-Nachfrage mit.

Als zuständige Behörde bereite der Landkreis Tübingen auf Basis der in der aktuellen Corona-Verordnung enthaltenen Vorgaben und auf Wunsch der Universitätsstadt Tübingen ein Alkoholausschank- und Alkoholkonsumverbot vor, das kommende Woche erlassen werden soll, so die Tübinger Pressesprecherin Claudia Salden am späten Freitagnachmittag.

Vorgesehen sei ein Alkoholausschankverbot für die Gastronomie sowie für gaststättenähnliche Betriebe, das am Freitag, 24. Dezember, von 6 bis 24 Uhr in der Tübinger Altstadt inklusive der Platanenallee gelten soll. „Auch die Abgabe von To-go-Bechern mit alkoholischen Getränken wird in diesem Zeitraum untersagt“, so Salden. Im selben Zeitraum werde zusätzlich auch der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken auf dem Tübinger Marktplatz und auf dem Holzmarkt verboten sein. „Ausgenommen vom Verbot ist der Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken im Innenbereich und auf bewilligten Außenbewirtschaftungsflächen von Gastronomiebetrieben.“

Die Stadtverwaltung habe die Tübinger Gastronomen schon vorab informiert, damit diese ihre Einkäufe besser planen können, so Salden weiter. „Der Kommunale Ordnungsdienst und der polizeiliche Vollzugsdienst werden die Verbote sowie die Einhaltung der Corona-Verordnung überwachen.“

Das Alkoholausschank- und Alkoholkonsumverbot gelte ebenfalls an Silvester, dann vom Freitag, 31. Dezember, 6 Uhr, bis zum Samstag, 1. Januar, 6 Uhr.

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Erstellt:
19.12.2021, 10:16 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 44sec
zuletzt aktualisiert: 19.12.2021, 10:16 Uhr

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