Tübingen

Alkohol erlaubt, Lärm und Glas nicht

Das Alkoholkonsumverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Tübinger Innenstadt und das nächtliche Verbot des Außer-Haus-Verkaufs sowie von Abhol- und Lieferdiensten enden mit Ablauf des Sonntags, 4. Juli.

02.07.2021

Von ST

„Die Sieben-Tage-Inzidenz ist inzwischen so niedrig und das Land hat die Kontaktbeschränkungen so weit gelockert, dass die Verbote zur Abwehr einer Infektionsgefahr nicht mehr erforderlich sind“, erläutert Oberbürgermeister Boris Palmer. „Das heißt aber nicht, dass wir nächtlichen Lärm und Müll im öffentlichen Raum hinnehmen, im Gegenteil: Hier werden wir engmaschig kontrollieren und ohne weitere...

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