Gesundheit

Akte mit Tücken

Die elektronische Sammlung von Patientendaten könnte zu einem Problemlöser im System werden. Doch es gibt noch viele bürokratische Hindernisse, die zu überwinden sind.

04.05.2021

Von BERNHARD WALKER

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen, Ferdinand Gerlach. Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen, Ferdinand Gerlach. Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Berlin. Die Pandemie hat es schonungslos offengelegt: Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens hinkt Deutschland anderen Staaten weit hinterher. So wie vielen Gesundheitsämtern eine moderne IT fehlt, hapert es auch an der digitalen Vernetzung von Patienten, Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken. Das soll die Elektronische Patientenakte (EPA) ändern, die nach ihrem Start zu Jahresbeginn nun vor dem nächsten Schritt steht: Ab Juli sind die Kassenärzte verpflichtet, ihre Praxen an die so genannte Telematik-Infrastruktur anzubinden, auf der die EPA läuft. Das gilt auch für die Krankenhäuser.

Welche Medikamente nimmt jemand ein? Wie sind aktuell seine Laborwerte? Was hat die Röntgen-Untersuchung ergeben? Welche Ärzte hat jemand aufgesucht? Und wie lauten deren Diagnosen und Therapieempfehlungen? All diese Angaben liegen vor – allerdings weit verstreut in unzähligen verschiedenen IT-Systemen oder manchmal auch nur auf Papier. Um das zu ändern, soll die EPA Patienten sowie Apotheken, Ärzte, Kliniken und Zahnärzte digital vernetzen. Und das ist eine gewaltige Aufgabe, da es in Deutschland mehr als 170?000 Praxen, etwa 14?000 Apotheken und 2000 Kliniken gibt.

Seit Jahresbeginn gibt es die EPA

Die EPA ist freiwillig, kein Versicherter muss sie nutzen. Wer mitmachen will, kann seit Jahresbeginn bei seiner Krankenkasse eine Anwendung (App) auf sein Smartphone oder sein Tablet herunterladen, die den Zugang zu seiner individuellen EPA eröffnet. Die App kann nach einer Zwei-Faktor-Authentifizierung mit Dokumenten befüllt werden – sei es mit einem Arztbrief, Untersuchungsergebnissen oder der Übersicht der Arzneimittel, die jemand einnimmt. Ab 2022 sollen auch elektronische Krankschreibung, das E-Rezept, der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft digital abrufbar sein. Manche Kassen bieten einzelne dieser Möglichkeiten auch schon vorher an.

Das Ganze erfüllt seinen Zweck aber nur dann, wenn auch Apotheken, Ärzte und Kliniken Daten in der EPA ablegen dürfen. Das geht, wenn sie dafür vom Patienten die Erlaubnis bekommen. Die Versicherten entscheiden auch, wer welches Dokument einsehen kann. Es kann also jemand ab 2022 beispielsweise festlegen, dass der Zahnarzt nicht sieht, was der Hausarzt oder der Versicherte selbst an Angaben in die EPA eingefügt haben. Nur der Versicherte kann sie einsehen – sowie der Personenkreis an Gesundheitsberuflern, den er dazu berechtigt hat.

Zu kompliziert für einen Erfolg?

Mit dieser Regel will die Große Koalition erreichen, dass die EPA Akzeptanz findet. Der Chef des Sachverständigenrats im Gesundheitswesens, Ferdinand Gerlach, betont, dass die ausdrückliche Zustimmung zur Einsicht der EPA durch Dritte den Erfolg der EPA gefährde: „Dieses mehrfache, immer zu wiederholende Opt-in wird dazu führen, dass die Akte im Alltag nicht fliegt.“ Wenn die EPA aber kein vollständiges Bild liefere, werde es für Ärzte schwer, sich auf sie zu verlassen.

Bisher finden die Apps der Kassen kein allzu großes Interesse. Deutschlands größte Krankenkasse, die Techniker, berichtet, dass 100?000 Versicherte die EPA nutzten, etwa 30?000 kämen monatlich dazu. Dass die EPA schleppend anläuft, mag daran liegen, dass die Installation der App mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung recht aufwändig ist. Manche Kassen hatten dafür sogar verlangt, persönlich in einer Geschäftsstelle vorbeischauen zu müssen. Aber auch ohne persönliche Vorstellung bei der Kasse ist der Vorgang nicht wirklich einfach. Die Einrichtung für ein Internet-Konto oder auch die Berechtigung zur Teilnahme an einem Auto-Sharing ist leichter zu bewältigen. Möglicherweise wird der Zulauf größer, wenn die Praxen ab Juli die technischen Voraussetzungen für die EPA installiert haben.

Doch warnt Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer, vor übertriebenen Erwartungen. Vielerorts gebe es bei den technischen Voraussetzungen Lieferverzögerungen, so dass Ärzte sich gar nicht pünktlich an die Telematik-Struktur anschließen könnten. Deshalb hält es Reinhardt für ein Unding, dass Ärzten eine Strafzahlung droht, wenn sie die technischen Voraussetzungen nicht bis Anfang Juli einrichten.

Die Einführung der EPA könnte also holprig verlaufen – und auch danach nur schleppend vorankommen. Die Erfahrung aus Frankreich zeigt, dass es ein Geduldsspiel ist, das Gesundheitswesen zu digitalisieren. Dort war eine EPA nach Angaben des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen im Jahr 2006 eingeführt worden – zehn Jahre später hatten gerade mal 580?000 Bürger eine. Inzwischen sind es etwa 20 Prozent aller Bürger.

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Erstellt:
04.05.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 07sec
zuletzt aktualisiert: 04.05.2021, 06:00 Uhr

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