Tübingen

Abwägung

Vieles ist noch nicht ausgestaltet, doch nach zwei Jahren mit Bürgerbeteiligung hat die Tübinger Weststadt ein Rahmenkonzept für ihre Entwicklung („Ein Plan für den wilden Westen“, 28. April).

05.05.2018

Von Christa Fehre, Tübingen

Sehr geehrter Herr Stegert,

durch die geplante Erschließungsstraße für das neue Gewerbegebiet „Aischbach II“ wird keineswegs, wie Sie schreiben, das Wohngebiet Sindelfingerstraße entlastet, sondern im Gegenteil neu belastet, zusätzlich zur schon bestehenden Beeinträchtigung durch die B 28. Hier wird eine Straße für Schwerlastverkehr, anstatt mittig durch das betreffende Gewerbegebiet geführt zu werden wie ursprünglich geplant, an den Rand verlagert und darf mit ihren Emissionen ein Wohngebiet weiter beeinträchtigen.

Ein solches Vorgehen ist in
den nun schon fast 20 Jahre alten betreffenden Gesetzeswerken (Richtlinien der EU, Bundesimmissionsschutzgesetz) ausdrücklich untersagt, nachzulesen für Laien zum Beispiel in der „Städtebaulichen Lärmfibel“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

Bei der Abwägung zwischen Schutz der Gesundheit und Wohlergehen der Bürger und freier Fahrt für Gewerbeverkehr hat sich im ,grünen‘ Tübingen der Gemeinderat klar für das Letztere entschieden, obwohl bei Interesse und gutem Willen von allen Seiten das Erstere sehr wohl möglich wäre.

Zur Verhinderung von versehentlichem Einfahren von Lastwagen in die Sackgasse der äußeren Sindelfingerstraße würde ein deutliches Schild an entsprechender Stelle völlig ausreichen.

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Erstellt:
05.05.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 32sec
zuletzt aktualisiert: 05.05.2018, 01:00 Uhr

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