Germanwings-Unglück

Absturz: Klage gegen Bund erwogen

Hinterbliebene scheitern mit weiteren Forderungen gegen Lufthansa. Amt als neuer Adressat.

16.09.2021

Von dpa

Hamm. Nach der gerichtlichen Niederlage im Streit mit der Lufthansa um zusätzlichen Schadenersatz erwägen die Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes nun eine Klage gegen die Bundesregierung. „Die Mandanten, mit denen ich gesprochen habe, neigen dazu, diesen Schritt zu gehen“, sagte Kläger-Anwalt Elmar Giemulla am Mittwoch. Die Entscheidung sei aber noch nicht gefallen. Am Dienstag waren die Hinterbliebenen auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht mit einer Forderung nach zusätzlichem Schadenersatz von der Germanwings-Mutter Lufthansa gescheitert.

Am 24. März 2015 hatte der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben. Die Kläger argumentieren, dass die Katastrophe hätte vermieden werden können, wenn bei Untersuchungen des Co-Piloten genauer hingesehen worden wäre.

Anders als die Kläger vertraten die Richter in Hamm jedoch die Auffassung, die Lufthansa sei der falsche Adressat der Schmerzensgeld-Forderungen. Vielmehr nähmen die flugmedizinischen Sachverständigen bei den Untersuchungen auf Flugtauglichkeit eine staatliche Aufgabe wahr. Diese obliege der Bundesbehörde Luftfahrtbundesamt. Daher sei der Bund der richtige Anspruchsgegner, so das Gericht am Dienstag.