Verkehrsrecht

Abgesenkter Bordstein – keine Vorfahrt?

Eine unklare Verkehrsregelung in Wurmlingen beschäftigte das Rottenburger Amtsgericht.

22.09.2017

Von Andreas Straub

Die Vorfahrtsregelung an der Wurmlinger Kreuzung Unterjesinger-/Bricciusstraße führte im Juli 2016 zu einem größeren Blechschaden. Jetzt wurde der Fall vor dem Rottenburger Amtsgericht verhandelt, weil sich die Versicherung eines Unfallbeteiligten weigert, den Schaden des Gegners in Höhe von 8200 Euro an einem weißen Caddy zu ersetzen. Gut 3000 Euro sind bereits als Vorschuss ausgezahlt worden. A...

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