Tübinger Modellprojekt

Ab sofort nur mit Maske und ohne Alkohol

Die Stadt will mit Verschärfungen den Besucher-Ansturm bremsen.

30.03.2021

Von ST

Covid-19-Schnelltest-Station vor dem Verkehrsverein. Archivbild: Ulrich Metz

Covid-19-Schnelltest-Station vor dem Verkehrsverein. Archivbild: Ulrich Metz

Das Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ lockt zunehmend mehr Menschen in die Innenstadt. Die Stadt reagiert und aktualisiert die Allgemeinverfügung zum Modellprojekt und der allgemeinen Testpflicht. Ab dem heutigen Mittwoch gilt:

Maskenpflicht: Der Bereich, in dem eine medizinische Maske getragen werden muss, wird über die Fußgängerzone hinaus erweitert. Ab sofort müssen Mund und Nase auch auf der Eberhardsbrücke, der Mühlstraße, der Karlstraße (ab der Eberhardsbrücke bis zur Einmündung Poststraße), Friedrichstraße (ab der Karlstraße bis zur Einmündung Poststraße), Neue Straße, Hafengasse und Collegiumsgasse sowie in jeglichen Warteschlangen bedeckt sein.

Alkoholverbot: Von 20 bis 5 Uhr ist der Ausschank und Konsum von Alkohol im zentralen Versorgungsbereich (Altstadt und südliches Stadtzentrum – ohne Parks und Insel) verboten. Ausgenommen sind die Außenbewirtschaftungsflächen der Gaststätten. Gemäß der Corona-Verordnung des Landes dürfen dort maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammen an einem Tisch sitzen.

Beide Anordnungen haben Oberbürgermeister Boris Palmer und die Pandemiebeauftragte Lisa Federle in ihrem wöchentlichen Zwischenbericht ans Land vom Dienstag angekündigt. Außerdem erklären sie dort: „Die Zahl der Tickets für Auswärtige wird dauerhaft eingeschränkt, um dem unerwünschten Städtetourismus entgegenzutreten. Wer nicht im Landkreis Tübingen wohnt oder arbeitet, kann nur noch an drei der neun Teststationen ein Tagesticket erhalten. Dies erlaubt es, künftig die Positivrate der Tübinger Testpersonen separat zu bestimmen.“ Über Ostern werden gar keine Tagestickets an Auswärtige vergeben.

Palmer und Federle ringen um die Fortführung des Projekts. Sie schreiben ans Land: „Es erscheint zweckmäßig, den Verlauf der kommenden Woche einschließlich der auf Tübingen beschränkten Zugangssituation der Osterfeiertage zu beobachten und über die Fortsetzung des Projekts am Dienstag, 6. April, nach Vorlage des dritten Zwischenberichts zu entscheiden. Statt eines Abbruchs des Projekts wäre die Einführung zusätzlicher Testpflichten erwägenswert.“