Tübingen

Ab Montag gilt eine Testpflicht für den Kita-Besuch

Im Rahmen des „Tübinger Modellprojekts“ dürfen Kinder ab drei Jahren die Kindertagesstätten nur besuchen, wenn sie sich mindestens einmal pro Woche per Schnelltest testen lassen.

09.04.2021

Von ST

Symbolbild: Karl-Heinz Kuball

Symbolbild: Karl-Heinz Kuball

Wie die Stadt Tübingen mitteilt, hätten Oberbürgermeister Boris Palmer und Dr. Lisa Federle, Präsidentin des Deutschen Rotes Kreuzes im Landkreis Tübingen, alle Eltern in einem Brief über das Prozedere informiert. Die Kinder können sich in der Einrichtung testen oder den Test zuhause durchführen lassen.

„Kinder zu testen, ist eine solidarische Handlung, denn so verringern wir das Risiko, andere Kinder und Familien sowie die Erzieherinnen und Erzieher anzustecken“, wird OB Palmer in der Mitteilung zitiert. „Mit den verpflichtenden Schnelltests wollen wir dafür sorgen, dass die Tübinger Kitas offen bleiben können – für alle und nicht nur für die Familien, die im Lockdown einen Anspruch auf Notbetreuung hätten.“

Die Schnelltests stellt die Stadtverwaltung über die Einrichtungen zur Verfügung. Eltern, die ihre Kinder nicht in der Kita testen lassen oder selbst zu Hause testen wollen und sich stattdessen für eine Betreuung zu Hause entscheiden, könnten laut Stadtverwaltung durch diese Kontaktreduktion ihren Beitrag gegen die Ausbreitung des Virus leisten. Bereits seit zwei Wochen konnten Tübinger Eltern ihre Kita-Kinder freiwillig testen lassen.

Der Brief an die Tübinger Eltern als pdf-Datei.

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Erstellt:
09.04.2021, 14:35 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 34sec
zuletzt aktualisiert: 09.04.2021, 14:35 Uhr

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