Platananenalle, Bota und Anlagenpark

Ab 1. August: Kein Verbot von Glasflaschen mehr

In der Tübinger Altstadt, auf der Platanenallee sowie im Alten Botanischen Garten und dem Anlagenpark gilt von Sonntag an kein Verbot von Glasflaschen mehr.

31.07.2021

Von ST

Das vorübergehende Verbot von Glasflaschen auf der Tübinger Platanenallee und an weiteren Orten gilt ab 1. August nicht mehr. Bild: Uli Rippmann

Das vorübergehende Verbot von Glasflaschen auf der Tübinger Platanenallee und an weiteren Orten gilt ab 1. August nicht mehr. Bild: Uli Rippmann

Das Ende der Verbots zum 1. August bestätigte die Pressestelle der Tübinger Stadtverwaltung auf TAGBLATT-Nachfrage. Das Glasflaschenverbot hatte die Verwaltung zusammen mit einem Verbot von Lautsprecherboxen und befristet bis Ende Juli ausgesprochen, nachdem ein bis Anfang Juli in der Innenstadt geltendes Alkoholverbot zwischen 22 und 6 Uhr ausgelaufen war. Mit dem Verbot wollte die Stadtverwältung Lärm und Müll im Juli vermeiden. „Während der Geltungszeit hat der Kommunale Ordnungsdienst schwerpunktmäßig die Einhaltung des Glasverbots kontrolliert. Unterstützt wurde der KOD durch den Polizeivollzugsdienst, vor allem im Alten Botanischen Garten“, so die Stadtverwaltung.