Reutlingen/Dettingen

Urteil im Prozess um Betrug bei Cateringfirma: 600.000 Euro veruntreut

Der 52-jährige Geschäftsführer einer Cateringfirma, der rund 600000 Euro aus Aufzahlautomaten veruntreut hat, muss für dreieinhalb Jahr in Haft. Eine Bewährungsstrafe war nicht drin.

14.04.2022

Von Uschi Kurz

Nein, da war keine Bewährung drin. Das machte Amtsrichter Eberhard Hausch gestern in seiner Urteilsbegründung mehr als deutlich: Das Schöffengericht verurteilte den 52-Jährigen, der bis zu seiner Entlassung im Jahr 2018 als Geschäftsführer einer Catererfirma insgesamt rund 600000 Euro in die eigene Tasche gesteckt hatte, wegen Untreue zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren. Damit verhäng...

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