Notruf missbraucht: Junge Frau foppte Sanitäter

19-Jährige täuschte eine Ohnmacht vor und machte sich über die Retter lustig

Eine 19-jährige Frau hat in der Nacht auf Donnerstag mehrere Rettungskräfte getäuscht. Der Notfallsanitäter Carsten Gutbrod berichtete dem TAGBLATT, das DRK sei um 4.30 Uhr von der Leistelle alarmiert worden: An der Bushaltestelle Sindelfinger Straße müsse eine Frau reanimiert werden.

01.06.2018

Von slo

Symbolbild: Thaut Images - Fotolia.com

Symbolbild: Thaut Images - Fotolia.com

Zunächst mussten die Notfallretter die Bushaltestelle suchen, die sich nicht in der Sindelfinger, sondern in der Rheinlandstraße befindet. „Ein Krankentransportwagen aus Villingen-Schwenningen war vor Ort und der Helfer hatte die Frau auf eine Liege gelegt“, so Gutbrod. Der Kreislauf der Frau sei stabil gewesen, sie sei aber nicht ansprechbar gewesen.

Vor Ort seien auch zwei andere junge Frauen gewesen, die unbedingt im Rettungswagen mitfahren wollten, was die Sanitäter nicht zuließen. „Die haben unverschämt mit uns geredet, uns auf niedrigstem Niveau angepöbelt“, berichtet Gutbrod.

Die Sanitäter brachten die 19-Jährige auf einer Liege in den Rettungswagen und verständigten eine Notärztin. Etwa zur selben Zeit kam ein weiterer Notruf bei ihnen an: Ein Mann in der Nähe habe einen Herzinfarkt. „Wir mussten uns aber um die Frau kümmern und haben deshalb den Notarzt in Rottenburg alarmiert – der braucht aber schon eine Weile, bis er aus Rottenburg da ist.“

Plötzlich sei die junge Frau auf der Liege aufgesessen, habe gelacht und gesagt, sie habe die Sanitäter „nur verarscht“. Sie habe wissen wollen, wie lange die Rettungskräfte brauchten und wie sie mit Patienten umgingen. „Die drei jungen Frauen fanden das witzig“, ärgert sich Gutbrod. Er verständigte die Polizei, die mit drei Streifenwagen anrückte und die Personalien der Frauen aufnahm. Das DRK habe Anzeige wegen Missbrauch des Notrufs gestellt, sagt Gutbrod.

Der Herzinfarkt-Patient habe überlebt, „aber ein Infarkt ist immer ein hohes Risiko“. Gutbrod ärgert sich, weil sowohl der Krankentransporter aus Villingen-Schwenningen als auch er und seine Kollegen und die Polizei unnötig gebunden gewesen seien.

Im Strafgesetzbuch heißt es: Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Zum Artikel

Erstellt:
01.06.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 57sec
zuletzt aktualisiert: 01.06.2018, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Prost Mahlzeit
Sie interessieren sich für gutes und gesundes Essen und Trinken in den Regionen Neckar-Alb und Nordschwarzwald? Sie wollen immer über regionale Gastronomie und lokale Produzenten informiert sein? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Prost Mahlzeit!