Landgericht · Giftmordprozess

12 und 5 Jahre Haft für Reutlinger Polizistinnen

Das Tübinger Schwurgericht hat entschieden: Die beiden des versuchten Mordes und der Beihilfe dazu angeklagten Polizistinnen des Reutlinger Polizeipräsidiums müssen lange ins Gefängnis. Die Hauptangeklagte verurteilten die Richter zu 12 Jahren, ihre Komplizin zu 5 Jahren.

13.12.2019

Von Jonas Bleeser

Abbild der Göttin der Gerechtigkeit Justitia über dem Eingang zum Tübinger Schwurgerichtssaal in der Doblerstraße. Ihre Augen sind verbunden, weil vor dem Gesetz alle gleich sein sollen. Symbolbild: Erich Sommer

Abbild der Göttin der Gerechtigkeit Justitia über dem Eingang zum Tübinger Schwurgerichtssaal in der Doblerstraße. Ihre Augen sind verbunden, weil vor dem Gesetz alle gleich sein sollen. Symbolbild: Erich Sommer

Mit Spannung erwarteten die Prozessbeteiligten und das Publikum im vollbesetzten Tübinger Schwurgerichtssaal am Freitagvormittag den Urteilsspruch der Richter. Anklage und Verteidigung lagen in ihren Forderungen weit auseinander: Oberstaatsanwalt Thomas Trück hatte für die Ehefrau, die ihren Mann mit einer Insulin-Injektion umbringen wollte, lebenslange Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Ihre Bekannte, die ihr die tödliche Dosis per Dienstpost schickte, sollte wegen Beihilfe sieben Jahre in Haft. Die Verteidigerin der Ehefrau forderte eine Strafe unterhalb von lebenslänglich, die Rechtsanwältin der Komplizin dreieinhalb Jahre Haft.

Nur durch Glück überlebt

Alle drei, Opfer wie Angeklagte, sind Beamte des Reutlinger Polizeipräsidiums. Im Februar 2019 hatte die 40-jährige Ehefrau ihrem Ehemann zunächst Schmerzmittel in Orangensaft verabreicht, die er nicht vertrug. Dann hatte sie dem Benommenen weisgemacht, der Hausarzt habe ihm eine Vitaminspritze verordnet und spritzte ihm mehrfach Insulin. Als der Mann sich in Krämpfen wand, hatte sie außerdem versucht, ihn mit einer Plastiktüte zu ersticken. Der 52-Jährige überlebte knapp – dank seiner sportlichen Konstitution, dank der Hartnäckigkeit seiner Kinder, die schließlich die Mutter dazu brachten, einen Notarzt zu rufen, und dank der schnellen Reaktion der Rettungskräfte.

Monatelang hatte sich die 40-Jährige zuvor per Chat mit der Kollegin ausgetauscht, die sie eigentlich nur flüchtig kannte. Dabei zeichnete sie das Bild einer Ehe-Hölle. Die Bekannte, die die Familie von Opfer und Täterin gar nicht kannte, wollte sie unterstützen – und ließ sich letztlich auf einen Mordplan ein.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.