Stuttgart · Tennis

Strafanzeige: Eine Million fehlt in der Kasse des Verbands

Wirtschaftsprüfer decken jahrelange Veruntreuungen eines ehemaligen Mitarbeiters auf. Strafanzeige ist gestellt.

13.04.2021

Von ST

Da droht dem württembergischen Tennis-Bund (WTB) Ärger. Ein ehemaliger Mitarbeiter soll über einen Zeitraum von wenigstens 17 Jahren Bar- und Sachmittel des WTB in Höhe von mehr als 1 Million Euro veruntreut haben. Der Verband habe am 8. April Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestellt, heißt es in einer WTB-Mitteilung.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 habe die erstmals beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 15. März 2021 „erhebliche Unregelmäßigkeiten in der Buch- und Kassenführung“ des WTB festgestellt. Der neu gewählte Präsident des WTB, Herr Stefan Hofherr, beauftragte daraufhin die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer umfassenden Sonderprüfung zur Ermittlung der Hintergründe und des Ausmaßes dieser Unregelmäßigkeiten sowie mit der rechtlichen Aufarbeitung.

Diese werden voraussichtlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Bereits jetzt stehe aber fest, dass der ehemalige Mitarbeiter in einem Zeitraum von wenigstens 17 Jahren Bar- und Sachmittel des WTB in einem Gesamtwert von voraussichtlich mehr als 1 Million Euro unterschlagen hat. Allein im Zeitraum von 2014 bis 2020 seien bislang Unterschlagungen von Barmitteln in Höhe von rund 700 000 Euro und Unterschlagungen von Sachmitteln im Wert von rund 100 000 Euro festgestellt worden. Zudem bestünden „konkrete Anhaltspunkte“ dafür, dass der ehemalige Mitarbeiter dem WTB weitere Barmittel durch die Bildung einer schwarzen Kasse entzogen habe. Das genaue Ausmaß des Schadens sei gegenwärtig noch nicht bekannt.

Die Unterschlagungshandlungen seien durch vom WTB selbst geschaffene Abläufe begünstigt worden, im Vereinswesen vorgesehenen Schutzmechanismen hätten über Jahre hinweg versagt. Dem ehemaligen Mitarbeiter gelang es daher, über wenigstens 17 Jahre hinweg mittels einer intransparenten und unrechtmäßigen Buchführung die Bargeldabhebungen zu verschleiern.