Urteil: Für Ausraster siebeneinhalb Monate Haft

Zoff an Ampel: 36-Jähriger greift zum Teleskopschlagstock

Nach einem Streit mit einem anderen Autofahrer griff ein Mann auf der Blauen Brücke in Tübingen seine Gegner mit einem Schlagstock an. Vor Gericht leugnete er bis zuletzt – doch die Richterin glaubte ihm nicht.

05.08.2017

Von job

Zu dem Angriff auf offener Straße war es nach dem Stocherkahnrennen 2016 gekommen. Ein 36-Jähriger hatte sich damals betrunken hinter das Steuer seines Wagens gesetzt. Als es ihm an einer Ampel vor der Blauen Brücke nicht schnell genug voranging, regte er sich auf: Der Fahrer vor ihm habe mehrere Grünphasen verstreichen lassen, behauptete er im Prozess.

Nur gedroht – oder auch zugeschlagen?

Was dann geschah, darüber gab es vor Gericht zwei Versionen: Die Staatsanwaltschaft warf dem angeklagten ehemaligen Zeitsoldaten gefährliche Körperverletzung vor. Er habe die Insassen eines BMWs zunächst beschimpft und dann seinen Wagen auf der Blauen Brücke gestoppt. Anschließend sei er ausgestiegen und mit dem Teleskopschlagstock auf die im Stau stehenden Kontrahenten zugegangen. Mit einem Schlag mit der Waffe habe er dann den BMW beschädigt und die Hand des Beifahrers getroffen.

Der Angeklagte, der ohne Anwalt erschienen war, bestritt das bis zuletzt – trotz gegenteiliger Zeugenaussagen der BMW-Insassen sowie einer Passantin. Er blieb bei seiner Version, dass er mit der Stahlrute nur gedroht und sie dann ins Auto zurückgelegt habe. Den Schaden am Auto erklärte er nicht. Die Staatsanwaltschaft forderte im Prozess, der kürzlich am Tübinger Amtsgericht zu Ende ging, siebeneinhalb Monate Haft.

Bewährung trotz vieler Vorstrafen

Bei den Behörden ist der Mann kein Unbekannter: 15 Mal taucht er im Bundeszentralregister auf, etwa in der Hälfte der Fälle ging es um Körperverletzungen, weswegen er auch schon in Haft war. Da die letzte Verurteilung aber länger zurücklag und er nach Verbüßung seiner Haft sechs Jahre lang nicht mehr straffällig geworden war, könne man noch einmal Bewährung gewähren, so die Staatsanwältin. In seinem letzten Wort bedauerte der Angeklagte die Auseinandersetzung und entschuldigte sich. Er blieb aber dabei, den Schlagstock nicht benutzt zu haben.

Die Richterin indes glaubte ihm nicht: Unter Einbeziehung eines Strafbefehls wegen Trunkenheit am Steuer verhängte sie siebeneinhalb Monate Haft . Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss er 1000 Euro an die Verkehrswacht zahlen – und an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen.

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Erstellt:
05.08.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 03sec
zuletzt aktualisiert: 05.08.2017, 01:00 Uhr

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