Verbot würde dauern

Wohl keine Alkoholsperrzonen auf die Schnelle

Eine Kommune soll zeitlich und räumlich begrenzt Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen verbieten dürfen, im Gegenzug das derzeit gültige Verkaufsverbot fallen: So steht es im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU. Tübingens OB Boris Palmer rechnet aber nicht mit raschen Konsequenzen.

25.05.2016

Tübingen. Der Tübinger Oberbürgermeister hatte schon häufiger die Möglichkeit gefordert, einschreiten zu können, wenn es irgendwo immer wieder im Suff zu Randale kommt. So liegt es auf der Hand, dass Boris Palmer die Absicht der grün-schwarzen Koalition begrüßt, den Kommunen eine entsprechende Handhabe zu verschaffen: „Ich finde es immer richtig, wenn man den Kommunen Handlungsmöglichkeiten gibt.“ Ihm gefällt jedoch nicht, dass im Gegenzug das nächtliche Alkoholverkaufsverbot abgeschafft werden soll. Derzeit dürfen Tankstellen, Kioske und Supermärkte in Baden-Württemberg zwischen 22 Uhr und 5 Uhr keinen Alkohol abgeben.

„Auf den Tausch hätte ich lieber verzichtet“, sagt Boris Palmer. Vor die Wahl zwischen den beiden Instrumenten gestellt, würde er auf jeden Fall das Verkaufsverbot vorziehen: „Es hat keinen Sinn, erst den Verkauf von Alkoholischem frei zu geben und dann einzuschätzen, ob ein Konsumverbot nötig ist.“

In Frage komme das Verbot von Trinkgelagen allenfalls für scharf begrenzte Bereiche in der Innenstadt – wo genau, lasse sich derzeit nicht sagen. Der Marktplatz werde nach den bisherigen Erfahrungen nicht dabei sein. Noch liegen das neue Gesetz und die zugehörige Anwendungsverordnung nicht vor. Bekannt ist nur die zugrunde liegende Diskussion. Es werde klare Kriterien für solche Einschränkungen geben, sagt Palmer: „Ruhestörung allein kann kein Grund sein. Es muss schon eine auffällige Häufung von Straftaten unter Alkohol vorliegen“ – eine Frage der Polizeistatistik also. Der frühere SPD-Innenminister Reinhold Gall sprach einmal in einer Diskussion von achtzig Brennpunkten landesweit – „das wird kein flächendeckendes Phänomen“, ist Palmer überzeugt.

Die Beschwerden über nächtliche Störungen unter Alkoholeinfluss nahmen nach Eindruck des OB in Tübingen in jüngerer Zeit eher ab. Nun werde die Lockerung des Verkaufsverbots eine neue Situation schaffen. Bis deutlich werde, was es genau bewirkt, könnten „leicht zwei Jahre vergehen“. Erst dann werde es Überlegungen geben, ob sich durch ein Konsumverbot Ballungen von Alkoholisierten vermeiden ließen. ran

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Erstellt:
25.05.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 25.05.2016, 01:00 Uhr

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