Halsbrecherisches Wendemanöver auf B 28

Golffahrer unter Drogen: Wilde Verfolgungsjagd zwischen Reutlingen und Tübingen

Der Fahrer eines VW Golf hat sich in der Nacht zum Sonntag eine Verfolgungsjagd mit mehreren Streifenwagen geliefert.

22.01.2017

Von tol

Golffahrer unter Drogen: Wilde Verfolgungsjagd zwischen Reutlingen und Tübingen

Eine Polizeistreife wollte die Insassen des Golfs gegen 2 Uhr auf der B 28 in der Nähe des Reutlinger Gaskessels kontrollieren. Statt anzuhalten, gab der Fahrer Gas, überholte den Streifenwagen und bog auf die L 384 in Richtung Ohmenhausen ab.

Es kam zu einer Verfolgungsjagd, in deren Verlauf der Golffahrer über eine rote Ampel raste, entgegen der Fahrtrichtung wieder auf die B 28 einbog, dort wendete und in Richtung Tübingen weiterfuhr. Zu dieser Zeit folgten bereits mehrere Streifenwagen den Flüchtenden.

An der Ortseinfahrt von Tübingen, wo sich eine weitere Streife postiert hatte, überfuhr der Golf eine Nagelsperre, ehe er vor Pollern im Provenceweg halten musste.

Drei der vier Insassen im Alter zwischen 16 und 29 Jahren wurden festgenommen, dem Beifahrer gelang die Flucht. Die Ermittlungen ergaben, dass der 29-jährige Fahrer keinen Führerschein besitzt und vor der Fahrt offenbar auch Drogen konsumiert hatte. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurde zudem ein verbotenes Elektroschockgerät gefunden.

Zum Artikel

Erstellt:
22.01.2017, 14:06 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 30sec
zuletzt aktualisiert: 22.01.2017, 14:06 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.
C. G. 24.01.201700:22 Uhr

Der Artikel impliziert, dass die Jungs im Auto einen gekifft haben und fahren konnte er offenbar ja auch, von daher denke ich, dass er es irgendwann mal gelernt hat. Als Beifahrer ist man in der Situation hilflos, wieso also flüchten, nur weil der Fahrer keinen Führerschein (mehr) hat? Macht keinen Sinn und völlig unnötig.

formgestalter: Ich denke das will niemand.

Didadu: Hab ich einen Nerv getroffen? Knapper Platz, meine Gedanken, meine Meinung. Im übrigen trifft ihre Kritik auch auf Sie zu. Betonung liegt auf "sonst in vielen Fällen, wenn außer Konsum nichts vorliegt".

M. E. wird in D auch ohne zu fahren, zu oft und zu schnell ein FS "als Strafe ohne Richter" pauschal eingezogen, nur weil was gefunden oder positiv getestet wurde. Das bringt berufliche, finanzielle, soziale Probleme, die in keinem Verhältnis zum BTM-Vergehen stehen. Gemessen an z. B. Neuroleptika, Antidepressiva, Tranquilizer, Ritalin, auch zweierlei Maß nicht nachvollziehbar.

C. G. 23.01.201717:34 Uhr

Na ja, theoretisch könnte man jetzt meinen, der Junge hat offenbar Charakter, aber angesichts dessen, dass er durch seine Flucht sich und andere gefährdet hat, geht das natürlich nicht. Damit ist er eindeutig zu weit gegangen! - Ursache ist aber eine verfehlte Drogenpolitik!

Dazu gehört auch der Führerscheinentzug, der hier vielleicht angebracht sein könnte, aber sonst in vielen Fällen, - vor allem wenn außer etwaigem Konsum nichts vorliegt -, zur sofortigen rachsüchtigen Bestrafung und Diskriminierung mißbraucht wird, während andererseits gleichzeitig aber tonnenweise Grippemittel, Psychopharmaka und stärkere auf den Menschen wirkende Medikamente auf unseren Straßen unterwegs sind ;-)

Wie sagte schon Paracelsus: „Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die dosis machts, daß ein Ding kein Gift sei."

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!