Neuregelungen

Wer profitiert von den steuerrechtlichen Änderungen ab 2017?

16.02.2017

Von PR

Das Bundesfinanzministerium hat einige Neuregelungen Im Steuerrecht beschlossen, die ab dem 1. Januar 2017 greifen und die Arbeitnehmer finanziell entlasten sollen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Die Anhebung der Grundfreibeträge, der Altersentlastungsbetrag für Nebeneinkünfte sinkt, eine neue Vorschrift zum Verlustabzug bei Körperschaften, eine Einzelaufzeichnungspflicht an elektronischen Aufzeichnungssystemen wie Registrierkassen, neue Vorschriften und Regeln in Bezug auf den Verbraucherschutz bei der privaten Altersvorsorge sowie ein internationaler Informations- und Datenaustausch zur besseren Kontrolle. Zudem sollen ab 2017 die Steuererklärungen vereinfacht und erleichtert werden. Diese Änderungen erscheinen auf den ersten Blick recht viel zu sein. Jedoch bietet Haufe mit dem Fachbuch „Steuern sparen 2017 leicht gemacht“ einen guten Einstieg in die Thematik.

Welche Steuerersparnisse ergeben sich aus der Steuerreform?

Vor allem Familien mit Kindern und Geringverdiener profitieren von der Umsetzung der Steuerreform. Um das Existenzminimum den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzugleichen und sowohl Familien mit Kindern als auch Alleinstehende steuerlich zu entlasten, wurde der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angehoben. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies folgendes. Für Ledige betrug der Grundfreibetrag im Jahre 2016 8.652 Euro. Das heißt, alle Einkünfte bis zu dieser Grenze sind steuerfrei. 2017 steigt der Grundfreibetrag auf 8.822 Euro. Bei Ehepaaren, die gemeinsam veranlagt werden gilt ein steuerlicher Freibetrag in Höhe von 17.644 Euro. Eine weitere Entlastung ist, dass ab 2017 für alle Steuersätze die Grenzen der Einkommen um 0,7 Prozent steigen und ab 2018 erfolgt eine weitere Verschiebung der Einkommensgrenzen um 1,5 Prozent.

Die Anhebung des Kinderfreibetrages - Wer profitiert?

Im Schnitt kommt eine Familie mit zwei Kindern monatlich auf acht Euro mehr und Alleinerziehende mit derselben Kinderzahl auf sechs Euro. Außerdem wurde noch das Kindergeld angehoben. Für die ersten beiden Kinder werden nun monatlich zwei Euro mehr gezahlt, für das dritte Kind werden 198 Euro gezahlt und für jedes weitere Kind werden monatlich 223 Euro ausgezahlt. Der Kinderfreibetrag wird 2017 um 108 Euro erhöht; von 4.716 Euro im Jahre 2016 auf nun 4.716 Euro. Vor allem Gutverdienende Ehepaare profitieren von der Anhebung des Kinderfreibetrages, denn Ihre Steuererleichterung ist in der Regel höher, als das ausgezahlte Kindergeld. Bei einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent ist dies eine Einsparung von bis zu 50 Euro im Jahr. Eltern mit einem niedrigeren Einkommen kommen lediglich in den Genuss des gestiegenen Kindergeldes.

Weitere Entlastungen und Prognosen

Um die sogenannte „kalte Progression“ aufzufangen, ist eine „Rechtsverschiebung“ der Tarifeckwerte vorgenommen worden, um die Entlastungen der voraussichtlichen inflationären Steigung in 2017 anzugleichen. Konkret bedeutet dies, das bei gleichgebliebenem Einkommen niedrigere Steuersätze gelten. Für Gutverdiener heißt dies, dass der Spitzensteuersatz nicht bereits ab 53.666 Euro geltend gemacht wird. Bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnerschaften ab einer Grenze von 107.332 Euro. Es ist jedoch zu befürchten, dass steigende Sozialabgaben die Entlastungen relativieren werden.