Berufsverbote

Wenn der Traumberuf verwehrt bleibt

Nach dem Radikalenerlass von 1972 wurde mehr als 2000 vermeintlichen Verfassungsfeinden der Eintritt in den öffentlichen Dienst versagt. Auch Tübinger waren betroffen.

14.03.2017

Von Fabian Renz

Heute kann Lothar Letsche fast darüber lachen. Doch als er 1977 sein Referendariat nicht antreten durfte, fand er das überhaupt nicht lustig. Die Begründung damals: Letsches Nähe zur Deutschen Kommunistischen Partie (DKP) lasse auf Verfassungsfeindlichkeit schließen. Der heute 70-Jährige war einer von mindestens 2000 Betroffenen, die nach dem Radikalenerlass von 1972 nicht in den öffentlichen Die...

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