Wer nicht schippt, muss zahlen

Was beim Räum- und Streudienst gilt

Bei Schnee und Eis müssen Gehwege präpariert werden. Wer das nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Doch was machen ältere Menschen, die dazu nicht in der Lage sind?

17.01.2017

Von Moritz Hagemann

Einige Senioren kamen in der vergangenen Woche zur Tübinger Familien- und Altershilfe (TüFA). Sie baten um Hilfe bei der Räumung der Gehwege, weil sie körperlich dazu nicht mehr in der Lage sind. Doch die TüFA kann ihnen nicht helfen, selbst wenn sie will. Denn die Räumpflicht verlangt, dass die Gehwege werktags zwischen 7.30 und 21 Uhr frei sein müssen. „Das kann von uns keiner leisten“, sagt Ge...

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Erstellt:
17.01.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 01sec
zuletzt aktualisiert: 17.01.2017, 01:00 Uhr

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