Reutlingen
Volksbank-Klage ist eingegangen
Beim Landgericht Tübingen ist die angekündigte Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Volksbank Reutlingen eingegangen.
Die Verbraucherzentrale verlangt, dass die Volksbank ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr verwendet, nach denen für bestimmte Anlageformen – abhängig von Anlagehöhe und Laufzeit – ein Negativzins durch den Kunden zu entrichten ist. Die Klage wird darauf gestützt, dass diese Geschäftsbedingungen die Kunden unangemessen benachteiligen würden. Die Volksbank Reutlingen verwende diese Klauseln zwar momentan nicht mehr. Sie habe aber nach einer Abmahnung seitens der Verbraucherzentrale nicht die von dieser verlangte Unterlassungserklärung für die Zukunft abgegeben. Das Landgericht meldet, je nachdem, wie sich die Volksbank auf die Klage äußere, werde der Verhandlungstermin festgelegt – frühestens aber nach den Schulsommerferien Mitte September.