Lückenschluss nicht vor 2019

Varianten für das fehlende Stück Neckartalradweg zwischen Sulzau und Börstingen

Als Lückenschluss des Neckartalradwegs zwischen Sulzau und Börstingen favorisiert das Regierungspräsidium Tübingen eine Wegführung durch ein Waldstück am Kapf. Vor 2019 ist nicht mit der Fertigstellung zu rechnen.

23.07.2016

Von Dunja Bernhard

Sulzau. Seit über 20 Jahren wird nach einer Lösung gesucht, wie Radfahrer die Strecke zwischen Sulzau und Börstingen ungefährdet vom Verkehr der Landesstraße 370 zurücklegen können. Sie ist in dem Streckenabschnitt nur sechs Meter breit und unübersichtlich.

An der Planung des 2,5 Kilometer langen Abschnitts des Neckartalradwegs waren neben Vertretern des Regierungspräsidiums (RP) und der Gemeinde auch Beauftragte von Fahrrad- und Tourismusverbänden beteiligt. Herausforderungen sind der Golfplatz, ein Flora-Fauna-Habitat, Hochwassergebiete, das ansteigende Gelände entlang des Neckars und die Eigentumsverhältnisse.

Walter Meißner, Sachbearbeiter im Referat Straßenplanung des RP, ließ die Planungsschritte noch einmal Revue passieren. Von 1995 bis 2002 untersuchte das Straßenbauamt Reutlingen fünf Varianten. Die Straßenbaubehörde plädierte für eine Wegführung über den Kapf. Es gab unterschiedliche Interessenslagen – man kam zu keiner Einigung.

In einer zweiten Planungsphase zwischen 2006 und 2014 konzentrierten sich die Untersuchungen auf einen neckarnahen Radweg. Alle Varianten führten über den Golfplatz und wären mit hohen Kosten verbunden gewesen. Ohne Schutzzäune, um Radfahrer vor Golfbällen zu schützen, und ohne Stützwälle am Neckarufer wäre es nicht gegangen.

Die Straßenbaubehörde setzte zunächst einen Teilabschnitt um, bei dem kein Planfeststellungsverfahren nötig war, sagte Meißner. 2014 wurde der Abschnitt zwischen der Sulzauer Brücke und Bieringen ausgebaut.

Für ein Planfeststellungsverfahren sei eine Abwägung aller möglichen Varianten nötig, erläuterte Meißner. Diese führte das Ingenieurbüro Norbert Menz durch. Menz benannte am Donnerstag zehn mögliche Streckenführungen mit Vor- und Nachteilen. Ein Radweg durch den nördlich gelegenen Wald weise viele Steigungen auf. Außerdem sei ein aufwendiges Bauwerk nötig, um eine Querung zu ermöglichen. Ein Zuhörer wies darauf hin, dass der Weg bis Börstingen geführt werden könnte. Radfahrer könnten dort die Straße queren.

Ein Radweg entlang der Landesstraße ließe sich nur mit umfangreichen Stützbauwerken umsetzen. „Viel Platz ist da nicht“, sagte Menz. Deshalb wichen die Planer auf den Golfplatz aus. Dort wären Schutzzäune, Tunnel oder ein Tieferlegen des Radwegs nötig. Außerdem müsste die bisher nur von den Golfern genutzte Brücke verbreitert werden. Den Vorteilen von Flussnähe, geringen Steigungen und attraktiver Landschaft stehen sehr hohe Kosten (rund 2,5 Millionen Euro) und eine Einschränkung des Spielbetriebs als Nachteile gegenüber.

Auch eine Variante, die abseits des Neckars durch Sulzau und über den Kapf führt, müsste eine Golfbahn queren. Diesen Weg gibt es schon. Er ist jedoch für Radfahrer gesperrt. „Radfahrer sind für Golfspieler nicht zu kalkulieren“, sagte Menz. Außerdem hat der Weg eine 20-prozentige Steigung und eignet sich deshalb nicht als ausgewiesener Radweg.

Die wenigsten Nachteile sieht Menz in einer Strecke, die parallel zur Wiesenstraße in Sulzau, durch den neckarseitigen Wald am Kapf und bis zum Schotterweg am Bahndamm führt. Auch hier gibt es Steigungen. Sie seien aber machbar, sagte Menz. Die neu anzulegende Trasse verläuft durch Privatwald. Ein Großgrundbesitzer habe schon seine Zustimmung signalisiert, sagte Starzachs Bürgermeister Thomas Noé. Die Kosten für diese Variante liegen bei rund 700000 Euro – Entwurfsplanung und Planfeststellungsverfahren seien die nächsten Schritte, so Meißner.

Vor der Informationsveranstaltung hieß es, Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, ihre Belange und Ideen einzubringen. Die Vorstellung von fünf Streckenführungen mit einigen Untervarianten lief jedoch auf nur eine Wegstrecke hinaus. Wie weit die Diskussion denn noch berücksichtigt werde, wollte ein Zuhörer wissen. Im Planfeststellungsverfahren seien Einwendungen möglich, sagte Ulrich Kunze, Leiter des Referats Straßenplanung im RP.

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Erstellt:
23.07.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 43sec
zuletzt aktualisiert: 23.07.2016, 01:00 Uhr

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