Er fühlte sich in der Tatnacht wie ein Auftragskiller

Urteil im Totschlagsprozess: Dem Angeklagten eine Lebensperspektive belassen

Totschlag in einem minderschweren Fall: Das Schwurgericht Tübingen verurteilte gestern einen 71-jährigen Textilkaufmann aus Kirchentellinsfurt zu fünf Jahren Gefängnis. Staatsanwältin Bettina Winckler hatte zuvor acht Jahre Haft gefordert.

01.10.2016

Von DOROTHEE HERMANN

Symbolbild: Sommer

Symbolbild: Sommer

Tübingen / Kirchentellinsfurt. Weil er am frühen Morgen des 9. März 2016 seine 69-jährige Ehefrau im gemeinsamen Haus in Kirchentellinsfurt getötet hat, muss ein 71-Jähriger fünf Jahre in Haft. Für die Schwurgerichtskammer handelt es sich um Totschlag in einem minderschweren Fall, denn der Angeklagte sei zur Tatzeit schwer depressiv und nur eingeschränkt steuerungsfähig gewesen. „Seine Einsichtsfähigkeit war nicht beeinträchtigt“, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Sandberger.

In der Tatnacht habe sich der Mann nach eigenem Bekunden „wie ein Auftragskiller“ gefühlt, sagte der Richter. Das sei die Gemütslage des Angeklagten gewesen, als dieser nach einem langen erbitterten Streit bemerkte, dass er seine Ehefrau, mit der er seit 50 Jahren glücklich verheiratet war, getötet hatte. Der Tat vorausgegangen seien zwei Suizidversuche an den Vortagen, die der Angeklagte jeweils abgebrochen hatte. Die Richter wollten, „dass dem Angeklagten trotz der empfindlichen Strafe noch eine Lebensperspektive bleibt“, sagte Sandberger.

Staatsanwältin Bettina Winckler sprach von einer Tragödie, von der besonders die Kinder des 71-Jährigen betroffen seien. „Der Angeklagte hat ihnen die Mutter genommen. Er hat sie vorsätzlich getötet.“ Anders als die Schwurgerichtskammer sah Winckler keinen minderschweren Fall. „Er hatte einen unbedingten Tötungswillen“, bekräftigte sie und verwies auf die große Gewalteinwirkung gegenüber der Ehefrau.

Allerdings sei der 71-Jährige zur Tatzeit eingeschränkt steuerungsfähig gewesen, weil er an einer schweren Depression erkrankt war, sagte sie mit Bezug auf den psychiatrischen Gutachter Dr. Stephan Bork. Aber: „Er war keineswegs fremdgesteuert. Seine Einsichtsfähigkeit war vollständig erhalten.“

Der Angeklagte habe seine Frau „aus falsch verstandener Fürsorge“ getötet, argumentierte die Staatsanwältin. Auslöser sei seine „verzerrte depressive Wahrnehmung“ gewesen, in Verbindung mit seiner „Grundpersönlichkeit“ als erfolgreicher Unternehmer: narzisstisch und gewohnt, „nur von Chef zu Chef“ zu verhandeln. „Er hat sich über den Willen der Ehefrau hinweggesetzt, die um ihr Leben kämpfte.“ Dem Angeklagten warf Winckler dessen „nebulöse Angaben“ vor. Im Prozess sei er noch hinter seine Aussagen bei der Polizei zurückgefallen. Auch deshalb sei es nicht gelungen, den Tathergang vollständig aufzuklären.

Für die Nebenklage stellte Rechtsanwältin Andrea Sautter keinen Strafantrag. Die beiden erwachsenen Kinder des Paares hätten nur deshalb die Nebenklage eingereicht, „um den Tathergang zu verstehen“ und die Akten einsehen zu können. „Das ist nur möglich über eine Nebenklage“, sagte Sautter. „Die Kinder wollten nur die Frage beantwortet bekommen: Was ist in dieser Nacht wirklich passiert? Musste die Mutter sehr leiden?“ Für ihren Vater hofften sie auf ein altersgerechtes Gefängnis. „Und dass er nach der Verbüßung seiner Strafe noch einige Jahre in Freiheit leben kann.“

Die Verteidiger Steffen Kazmaier und Thomas Kommer hatten sich für eine Haftstrafe unter drei Jahren ausgesprochen. Sie baten das Gericht, auf Körperverletzung mit Todesfolge zu erkennen, begangen im Zustand eingeschränkter Steuerungsfähigkeit.

Die größte Strafe habe er sich selbst zugefügt, sagte der 71-Jährige in seinem letzten Wort: „Meine Frau ist nicht mehr da.“ Mit der Schuld seiner „unglaublichen Tat“ müsse er nun sein Leben lang klarkommen, so der Angeklagte. Die Schuld gegenüber seinen Kindern sei riesengroß.

Geboren in Kirchentellinsfurt, war der 71-Jährige in geordneten Verhältnissen aufgewachsen. Nach Ausbildungen zum Industrie- und zum Textilkaufmann gründete er 1974 einen eigenen Textilhandel, der durch seinen großen Fleiß und Einsatz expandierte. Seine Frau kannte er schon seit dem Kindergarten.

Zum Artikel

Erstellt:
01.10.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 41sec
zuletzt aktualisiert: 01.10.2016, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!