Beamte der Landesoberkasse veruntreuen 380.000 Euro

Untreue und Geldwäsche bei der Landesoberkasse in Metzingen · Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Tübingen erhebt Anklage gegen zwei Frauen und einen Mann wegen gewerbsmäßiger Untreue und Geldwäsche zum Nachteil der Außenstelle der Landesoberkasse Baden-Württemberg in Metzingen.

13.09.2017

Von ST

Weil sie rund 380 000 Euro veruntreut haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Anklage gegen eine Beamtin und einen Beamten der Landesoberkassen-Außenstelle in Metzingen erhoben. Angeklagt wird auch die Ehefrau des Beamten, die das veruntreute Geld auf das Privatkonto der Familie eingezahlt haben soll.

Alle drei Angeklagten wohnen im Landkreis Ludwigsburg. Sie müssen sich nun wegen gemeinschaftlicher und gewerbsmäßiger Untreue sowie gewerbsmäßiger Geldwäsche verantworten.

Die 61 Jahre alte Beamtin sitzt seit dem 28. April in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den 45-jährigen Beamten und seine 38 Jahre alte Ehefrau wurde außer Vollzug gesetzt.

Gemeinsam vorgegangen

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beschlossen die 61-Jährige und der 45-Jährige gemeinsam, an ihrer Arbeitsstelle bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg in der Außenstelle Metzingen verwahrtes Bargeld aus dem Tresor zu nehmen, unter sich aufzuteilen und zu behalten, anstatt auf das Konto der Landesoberkasse bei der Bundesbankfiliale in Reutlingen einzuzahlen. Um ihr Vorgehen zu verdecken, sollen sie mit gefälschten Überweisungsträgern die Einzahlung der entnommenen Bargelder bei der Bundesbank vorgetäuscht und durch interne Buchungen Gutschriften bei den berechtigten Stellen fingiert haben.

Auf diese Weise sollen die Beamten von März 2012 bis September 2016 mindestens 47 Bargeldbeträge in Höhe von insgesamt rund 380 000 Euro für sich entnommen haben, um sich hierdurch eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.

Da sich der 45-Jährige in der Privatinsolvenz befand, übergab er seinen Anteil der entnommenen Bargeldbeträge an seine Ehefrau, die sie auf ihre Privatkonten einzahlte, um sie für die Familie zu sichern. Die 38-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft gewusst haben, dass es sich um veruntreute Gelder handelt beziehungsweise die Veruntreuung zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Die Staatsanwaltschaft hat bei den Angeschuldigten Vermögenswerte in Höhe von rund 240 000 Euro sichergestellt. Die 61-Jährige zeigte sich im Ermittlungsverfahren bereits geständig, während sich der 45-Jährige laut Angaben der Staatsanwaltschaft bislang nicht zur Sache einließ. Seine Ehefrau räumte lediglich ein, das Bargeld eingezahlt zu haben. Die Einzelheiten werden vor Gericht geklärt.

Haftstrafe von bis zu zehn Jahren

Die Staatsanwaltschaft wertet die Taten der Beamten als gemeinschaftliche, gewerbsmäßige Untreue und Urkundenfälschung. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Bei der mitangeklagten 38-jährigen Ehefrau geht die Staatsanwaltschaft von gewerbsmäßiger Geldwäsche aus, für die das Gesetz das gleiche Strafmaß vorsieht.

Die Landesoberkasse

Die Landesoberkasse Baden-Württemberg ist die zentrale Landes- und Gerichtskasse. Sie ist Amtskasse für alle Landesdienststellen ohne eigene Kasse. Die Mitarbeiter erledigen für zirka 1800 Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften und sonstige Dienststellen und Einrichtungen des Landes alle kassentechnischen Arbeiten wie Zahlungsverkehr, Cash-Management, Buchführung und Mahnwesen. Pro Buchungstag werden im Schnitt 2 Milliarden Euro umgesetzt.

Die Außenstelle Metzingen bearbeitet landesweit die Angelegenheiten des Justizministeriums sowie die Werthinterlegungen für dessen Dienststellen sowie die Prozesskostenhilfe.

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Erstellt:
13.09.2017, 09:02 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 26sec
zuletzt aktualisiert: 13.09.2017, 09:02 Uhr

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