Tübingen

Überlebensnotwendig

14.11.2017

Von Bruno Gebhart, Tübingen

Das OB-Gefälligkeitsgutachten zur Tübinger Wasserversorgung ist Quark. Es ist doch piepegal, wie viel Liter schlechtes Wasser weniger ein sogenannter Notbrunnen liefert, sollten seine Schutzzonen aufgehoben und bebaut sein. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht vielmehr, ob wir einen Trinkwasserbrunnen erhalten oder für immer zerstören wollen. Bei jedem Bauvorhaben muss dafür gesorgt sein, dass es ein 100-jähriges Hochwasser übersteht. Geradezu unverantwortlich ist es dann, bei der Sicherheit der Tübinger Wasserversorgung nur den Status quo oder gerade mal die nächsten 15 Jahre zu betrachten. So geht Vorsorgepolitik keinesfalls!

Darüber hinaus wird im Gutachten die regionale Bedeutung der Trinkwasserversorgung im Notfall vernachlässigt. Es gibt kein städtisches und schon gar kein regionales Trinkwasserversorgungskonzept, sollte die Bodenseewasserversorgung unterbrochen sein. Dann ist nämlich nicht nur 85 000 Tübingern, sondern bis zu 3 Millionen Menschen der Trinkwasserhahn abgedreht. Jeder Trinkwasserreservebrunnen ist dann wertvoll und überlebensnotwendig. Deshalb dürfen wir die Zerstörung durch Bebauung dieses wichtigen Teils unserer Trinkwasserversorgung, nämlich den Au-Brunnen, nicht zulassen.

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Erstellt:
14.11.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 30sec
zuletzt aktualisiert: 14.11.2017, 01:00 Uhr

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