Weniger Bauplatz für Autos

Tübinger Gemeinderat ermöglicht weniger Stellplätze bei Gebäudeneubau

Wer neu baut, muss auch eine bestimmte Anzahl Autoabstellplätze herstellen. Tübingen schränkt diese Verpflichtung nun ein.

09.05.2017

Von Sabine Lohr

Zu jeder Wohnung gehört mindestens ein Autoabstellplatz oder eine Garage – so sieht es die Landesbauordnung vor. Wer also neu baut, muss auf seinem Grundstück auch Platz fürs Auto schaffen. Bei Mehrfamilienhäusern ist das eine Menge Platz. Und vor allem in dicht gebauten Vierteln wie etwa der Alten Weberei gibt es diesen Platz kaum. Weshalb dort Tiefgaragen gebaut wurden. Inzwischen erlaubt die L...

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