Handel: 14 Tage Widerruf nur im Internet

Tübinger Elektronikhändler über die Unterschiede zwischen stationärem und dem Onlinehandel

Wer einen gebrauchten Rechner bei notebookheaven.de kauft, kann den Kauf binnen 14 Tagen widerrufen. Beim gleichen Gerät, im Ladengeschäft der Concord IT Shop GmbH gekauft, ist das anders.

24.01.2017

Von Volker Rekittke

Onlinehandel (oben das neue Lager in Kusterdingen) und Ladenverkauf (nicht mehr lange in der Tübinger Keplerstraße) von Notebookheaven. Bild: Metz

Onlinehandel (oben das neue Lager in Kusterdingen) und Ladenverkauf (nicht mehr lange in der Tübinger Keplerstraße) von Notebookheaven. Bild: Metz

„Wir nehmen die Geräte meist schon zurück“, sagt Firmengründer Philipp Petrasch. Mund-zu-Mund-Propaganda und Kundenzufriedenheit sind wichtig. Aber die Kundschaft sollte nicht allzu dreist sein, ergänzt der Mitinhaber des IT Shops. Auch nicht im Internet. Manche würden das dort geltende Widerrufsrecht arg strapazieren (siehe Kasten).

14 Tage Frist für den Widerruf, 14 Tage fürs Zurückschicken der Ware: In vier Wochen kann man locker eine Semesterarbeit runtertippen. Solche Schwarzen Schafe landen im Wiederholungsfall auf Petraschs Schwarzer Liste. Denn: „Eine Rücknahme kostet uns 50 bis 70 Euro – wenigstens.“ Die Rückabwicklung des Geschäfts und das Prüfen, teils Neu-Konfigurieren des Rechners kostet seine Zeit.

Seit 2003 gibt es den Laptop-Laden im Tübinger Univiertel – doch mittlerweile werden 80 bis 85 Prozent des Umsatzes mit gebrauchten Computern und Notebooks im Internet gemacht. Die einstigen Filialen in Stuttgart, Karlsruhe und Heidelberg sind schon länger wieder dicht. Auch den Laden in der Tübinger Keplerstraße wird es nur noch bis April geben. Dann eröffnet Notebookheaven neu und größer im Kusterdinger Gewerbegebiet. Der Umsatz dürfte sich noch mehr ins Internet verlagern: „Ein Ladengeschäft ist auf Dauer nicht mehr richtig rentabel“, sagt Petrasch. Dabei will er auch künftig nicht auf die Verkaufsfläche verzichten. Manche vertrauen der Post nicht, dass der Rechner heil bei ihnen ankommt, andere wollen ein Gerät anfassen, anschauen und ausprobieren, bevor sie es kaufen.

„Wenn die Ware in Ordnung ist, nehmen wir sie innerhalb von 14 Tagen zurück“, sagt Saturn-Geschäftsführerin Dzenita Hedzic – und zwar gegen Bargeld, nicht gegen Gutschein. Einzige Bedingung: Das Gerät muss komplett und unbenutzt unter Vorlage des dazugehörigen Kassenbons zurückgegeben werden. Es soll schließlich wieder verkauft werden. Dafür gibt’s allerdings keinen Rechtsanspruch wie beim 14-tägigen Widerruf im Internethandel: „Das ist eins der großen Missverständnisse in Deutschland.“

Doch die Rücknahme auf Kulanz sei auch im ladengestützten Computerhandel verbreitet. Denn: „Viele Konkurrenten sitzen im Internet.“ Klar, das werde hin und wieder von Kunden ausgenutzt. „Wenn mal ein Navi zurückgegeben wird, passiert das meist montags.“ Aber das seien Ausnahmen, sagt Hedzic. Entscheidend sei die Zufriedenheit der Kunden. „Wenn die wieder zum Einkaufen in den Laden kommen, hat sich die Kulanz für uns gelohnt.“

Auch bei Arlt am Europaplatz kommt es auf den Einzelfall an. Zwar sei man meist „sehr kulant“, heißt es. Aber wenn die Originalverpackung zerrissen, gar Gebrauchsspuren am Gerät sind, gibt’s nicht unbedingt den vollen Preis zurück. Originalverpackt wird Ware stets ohne Diskussion zurückgenommen. Wenn’s nicht gerade nach ein paar Monaten ist.

Ähnlich wird das bei Expert gehandhabt. „Das wird nach Kunde und Fall entschieden“, sagt der stellvertretende Filialleiter Philipp Schafheitle. Grundsätzlich sei man kulant. Stimme die Farbe des Geräts nicht oder gefalle es der Restfamilie nicht, sei ein Umtausch möglich. Wichtig: Das Gerät darf keine Gebrauchsspuren haben, sollte also „in verkaufsfähigem Zustand“ sein. Und in möglichst nicht zerrissener Originalverpackung. Was Schafheitle weniger gut findet, ist, wenn er das Gefühl hat, der Kunde hat den Beamer am Wochenende bei einem Filmabend ausgiebig getestet und bringt ihn am Montag zurück.

Im Laden gilt: Rücknahme von Waren nur auf Kulanz

Was tun, wenn das neue Handy dem Nachwuchs nicht gefällt oder zu wenig Arbeitsspeicher hat? Wenn das neue Kleid doch zu eng ist? Im Laden klappt die Rückgabe nur auf Kulanz. Dort gilt grundsätzlich: Gekauft ist gekauft.

Wer hingegen im Versandhandel bestellt hat, kann sich auf das 14 Tage gültige Widerrufsrecht berufen – und die unbenutzten Waren einfach zurückschicken. Denn bei sogenannten Fernabsatzgeschäften, wenn die Ware übers Internet oder telefonisch im Versandhandel bestellt wurde, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.

Mehr Infos bei der Stiftung Warentest unter: https://www.test.de/Widerruf-Reklamation-Umtausch-Elf-Irrtuemer-rund-ums-Shoppen-4792559-0/

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Erstellt:
24.01.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 52sec
zuletzt aktualisiert: 24.01.2017, 01:00 Uhr

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