Der Dreck soll weg

Tübingens Anti-Graffiti-Initiative gegen sinnlose Schmiererei

Die Stadt Tübingen startet eine Anti-Graffiti-Initiative mit einem Mix aus Prävention und Sanktionen. Es geht vor allem um Tags an Wänden.

16.02.2017

Von Gernot Stegert

So unterschiedlich können Tags sein – hier am Durchgang beim Affenfelsen in Tübingen. Auch „Blume“ (mit der Ziffer 16) ist ein Name.Bild: Metz

So unterschiedlich können Tags sein – hier am Durchgang beim Affenfelsen in Tübingen. Auch „Blume“ (mit der Ziffer 16) ist ein Name.Bild: Metz

Graffiti können Kunst sein. Die Werke des Schweizers Harald Naegeli zum Beispiel zieren manche Wand auch in Tübingen. Doch das meiste Gesprühte ist schlicht Schmiererei. Darin waren sich die Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Tübinger Gemeinderats am Montagabend einig. Und sagten den Verunstaltungen privater und öffentlicher Gebäude den Kampf an. Mit großer Mehrheit beschlossen sie ein ganzes Aktions-Paket unter dem Namen „Anti-Graffiti-Initiative“.

Der Handlungsdruck ist laut Stadtverwaltung groß. Schmierereien habe es zwar schon immer gegeben, doch „sie haben in jüngerer Zeit stark zugenommen“, berichtete Oberbürgermeister Boris Palmer. Die Sprühereien würden immer anspruchs- und inhaltsleerer – und rücksichtsloser gegenüber Kulturdenkmälern. Am häufigsten seien so genannte Tags (sprich Täcks). Das sind Buchstaben, die als Kürzel für den Sprayer stehen und sein Revier markieren. „Das ist kein Kavaliersdelikt“, sagte Palmer.

Beschlossen hat der Ausschuss, der gesamte Gemeinderat muss noch folgen:

„Die Stadtverwaltung startet eine Initiative gegen die zunehmende Verunstaltung des Historischen Stadtbilds durch Schmierereien mit einem Schwerpunkt auf Beseitigung so genannter Tags in der Altstadt.“ Der Beschluss fiel einstimmig.

Die Schmierereien an städtischen Gebäuden, Denkmälern und Stelen vor allem in der Innenstadt werden kurzfristig beseitigt. Das kostet die Stadt 40000 Euro im Jahr. Hier gab es eine Enthaltung von AL/Grünen.

Die Schmierereien an Brücken und Mauern in der Innenstadt werden kurzfristig beseitigt. Das kostet 10000 Euro. Hier gab es zwei Neinstimmen (AL/Grüne) und eine Enthaltung (Linke).

Die Stadt fördert die Beseitigung an privaten Bauwerken. In der Altstadt und im Sanierungsgebiet Südliches Stadtzentrum werden 50 Prozent der Kosten der Graffiti-Beseitigung übernommen, außerhalb der Altstadt 25 Prozent, sofern es sich um Kulturdenkmale oder stadtbildprägende Gebäude handelt. Die Stadt rechnet mit Kosten von 30000 Euro jährlich. Es war bei drei Neinstimmen und drei Enthaltungen (jeweils aus AL/Grüne, Tübinger Liste) der umstrittenste Punkt.

Die Verwaltung stellt konsequent Strafantrag, wenn städtische Gebäude mit Tags beschmiert werden. Die Kosten der Beseitigung werden dokumentiert und einzelnen Tags zugeordnet, so dass die Verursacher in Haftung genommen werden können, wenn sie ermittelbar sind. Hier gab es zwei Neinstimmen (Linke) und eine Enthaltung (AL/Grüne).

Es bleibt nicht bei Sanktionen. Die Präventivarbeit der städtischen Jugendarbeit soll fortgesetzt werden. Das wurde einstimmig beschlossen. Dazu gehört auch, eine Ausweitung legaler Sprühflächen zu prüfen, wie vom Jugendgemeinderat vorgeschlagen. Bisher dürfen Flächen am Jugendraum Mixed-Up im Französischen Viertel, am Städtischen Bauhof in der Weststadt und am Jugendhaus Pauline in der Südstadt besprüht werden.

Für den Jugendgemeinderat sagte Helena Mitsanas: „Der Jugendgemeinderat ist der Meinung, dass Graffiti an historischen Gebäuden in der Altstadt oder überhaupt an Privathäusern nichts zu suchen haben.“ Es müsse jedoch mehr auf Gespräche zur Konfliktlösung gesetzt werden als auf Sanktionen. Der Jugendgemeinderat will zudem mehr legale Flächen: den Tunnel zwischen Europaplatz und Steinlachallee, die Unterführung unter der Blauen Brücke, den Tunnel unter der Reutlinger Straße (B 28) Richtung Landestheater Tübingen, die Unterführung zwischen der Geschwister-Scholl-Schule und dem Hallenbad Nord und die Unterführung unter der B 28 zwischen Freibad und Wildermuth-Gymnasium. OB Palmer sagte eine Prüfung zu, meinte aber: „Ich glaube nicht, dass die Zielgruppe, um die es mir geht, mit legalen Flächen erreichbar ist.“

Höchststrafe Überstreichen

Bruno Gebhart (AL/Grüne) ging die Initiative zu weit: „Mir gefällt der konfrontative Ton nicht.“ Ulrike Ernemann (CDU) dagegen möchte „das „Erscheinungsbild einer gepflegten Stadt“. Rudi Hurlebaus (CDU) war für mehr legale Flächen. Dorothea Kliche-Behnke sagte: „Es ist nicht unser Lieblingsthema.“ Die SPD stimme aber zu. Sie ergänzte: „Es beruhigt uns, dass nicht der OB darüber entscheidet, was künstlerisch wertvoll ist.“ Laut Palmer entscheidet der Fachbereich Hochbau. Auf TAGBLATT-Nachfrage sagte er: „Der Maßstab ist simpel. Die Naegelis bleiben, alle Tags verschwinden, und wo man auf den ersten Blick nichts sieht als sinnlose Striche, wird angemalt. Bilder aller Art bleiben stehen.“

Ernst Gumrich (Tübinger Liste) unterstützte – wie FDP und der fraktionslose Jürgen Steinhilber – das Paket. Vor allem das rasche Reinigen der Wände sei wichtig, so Gumrich, der am Wochenende gerade selbst Tags an seinem Haus im Kapitänsweg beseitigt hatte: „Die Sprayer fürchten sich nicht vor dem Strafrichter. Die Höchststrafe für sie ist, wenn man rasch überstreicht.“ Gerlinde Strasdeit (Linke) war gegen die Übernahme der Kosten für Private.

Auch am frisch sanierten Tübinger Rathaus werden „freie“ Flächen besprüht.Bild: Metz

Auch am frisch sanierten Tübinger Rathaus werden „freie“ Flächen besprüht.Bild: Metz

Eine Wand in der Collegiumsgasse. Bild: Metz

Eine Wand in der Collegiumsgasse. Bild: Metz

Wer erwischt wird, für den kann es teuer werden

Die rechtliche Lage hat die Stadtverwaltung so zusammengefasst: „Das Besprühen von Hauswänden, Verkehrseinrichtungen und sonstigen Flächen stellt eine Sachbeschädigung dar und könnte gemäß § 303 Strafgesetzbuch geahndet werden. Wenn Sprayerinnen und Sprayer fremdes Gelände betreten, liegt zusätzlich ein Hausfriedensbruchvor. Liegt eine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetzbuches vor, löst dies eine Schadensersatzpflichtnach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus. Dies wird von den Täterinnen und Tätern oft verdrängt. Konkret bedeutet dies, dass der Geschädigte einer Sprühaktion die Kosten für die Beseitigung beim Verursacher wieder einfordern kann. Die meist jugendlichen Täter belasten sich damit auf Jahre hinaus mit Zahlungsverpflichtungen, die leicht mehrere tausend Euro betragen können.“

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Erstellt:
16.02.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 33sec
zuletzt aktualisiert: 16.02.2017, 01:00 Uhr

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cehage 16.02.201713:55 Uhr

Na ja, schon etwas traurig, wenn sich das Kunstverständnis auf den Bekanntheitsgrad von Namen beschränkt. Inzwischen steht er nicht mehr, aber hätte ich zwischen dem Bauzaun vorm Epple-Haus und den Strichmännchen von Naegeli zu entscheiden, wären mir die Graffiti vom Bauzaun allemal lieber.

Ich finde es auch nicht cool, wenn Denkmäler ect., Privateigentum und öffentl. Gebäude beschmiert werden, aber Tübingen hat viele trostlose Betonflächen und Unterführungen, wieso da nicht welche freigeben?

Aller Erfahrung nach, lässt sich nur mit den Leuten, aber selten etwas gegen sie erreichen. Ich glaube, wer sprayt, will wahrgenommen werden und indem sie, dazu ungerecht verteilt, Kosten übernehmen, werden sie keinen dazu bewegen, zu anderen zu sagen: Lass den Scheiß, komm, wir gehen woanders hin. Ganz nebenbei besteht die Stadt Tübingen nicht nur aus der Altstadt und manche könnten sich geradezu herausgefordert fühlen, vor allem dort zu sprühen.

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