Dönermesser-Prozess: Lebenslange Freiheitsstrafe gefordert

Staatsanwaltschaft plädiert für eine Verurteilung wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld

Im Prozess um den tödlichen Angriff mit einem Dönermesser in Reutlingen hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt.

31.03.2017

Von dpa/lsw

Das Landgericht in Tübingen. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv dpa/lsw

Das Landgericht in Tübingen. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv dpa/lsw

Tübingen. Wie das Landgericht Tübingen mitteilte, plädierte die Anklagebehörde am Freitag für eine Verurteilung wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das würde eine vorzeitige Haftentlassung erschweren. Die Verteidigung beantragte hingegen, von der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld abzusehen. Hintergrund sei, dass der 22-Jährige vergleichsweise jung sei, sagte Verteidiger Andreas Eggstein. Das Urteil soll am kommenden Freitag gesprochen werden.

Der Angeklagte soll am 24. Juli 2016 seine Freundin aus einem Reutlinger Imbiss gelockt und mit einem Dönermesser getötet haben. Außerdem soll er einen Gast mit dem Messer im Gesicht verletzt haben. Auch die Scheiben eines Autos soll er zerstört und eine darin sitzende Frau und deren Begleiter verletzt haben. Im Prozess gab der 22-Jährige an, aus Eifersucht getötet zu haben, weil seine Freundin einen Liebhaber gehabt habe.