Skandalös!
21.10.2017
Zitat des Leiters der Tübinger Staatsanwaltschaft zur Videoüberwachung der Schellingstraße: „Es habe unterschiedliche Rechtsauffassungen gegeben, ob ein richterlicher Observationsbeschluss nötig gewesen wäre, räumt Pfohl ein: ,Da haben wir als Staatsanwaltschaft dazugelernt.‘“
Das soll wohl ein Witz sein? Skandalös!