Den Betrug nicht eingefädelt

Schöffengericht verurteilt zwei Helfershelfer von dubiosen Aktienverkäufern

Wegen Geldwäsche in 16 Fällen und Urkundenfälschung verurteilte das Schöffengericht Tübingen gestern zwei Männer aus dem Rhein-Main-Gebiet zu Bewährungsstrafen. Sie hatten ein Konto für fingierte Aktienverkäufe eröffnet.

04.05.2016

Von DOROTHEE HERMANN

Tübingen. Die beiden Angeklagten waren im Herbst 2015 Helfershelfer bei einer Betrugsserie um fingierte Aktiengeschäfte. Einer der Geschädigten war ein Mann aus Rottenburg. Er soll 10200Euro eingesetzt haben. Das Schöffengericht Tübingen lastete den Angeklagten gestern aber nur Geldwäsche und Urkundenfälschung an und hob die Haftbefehle gegen sie auf. Die Freiheitsstrafen von eineinhalb Jahren be...

89% des Artikels sind noch verdeckt.