Den Betrug nicht eingefädelt
Schöffengericht verurteilt zwei Helfershelfer von dubiosen Aktienverkäufern
Wegen Geldwäsche in 16 Fällen und Urkundenfälschung verurteilte das Schöffengericht Tübingen gestern zwei Männer aus dem Rhein-Main-Gebiet zu Bewährungsstrafen. Sie hatten ein Konto für fingierte Aktienverkäufe eröffnet.
04.05.2016