Tübingen

Schließung der Kita

19.05.2017

Von Angela Steinhauser, Tübingen

Für alle Eltern, Arbeitgeber und sonstigen Interessierten als Hintergrundinfo. Wenn bei einer Fachkraft in der Kita eine Schwangerschaft festgestellt wird, erhält sie in den meisten Fällen ab sofort ein Beschäftigungsverbot. Den Träger und das verbleibende Team trifft dies aus heiterem Himmel – und letztere müssen die fehlende Personalkapazität bis zu einer Neueinstellung mit abdecken, zusätzlich zu Krankheits-, Urlaubs- und Fortbildungsvertretung. Eine sofortige Neueinstellung ist vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels utopisch – eine Stellenneubesetzung nimmt mittlerweile Monate in Anspruch (Ausschreibung, lange Bewerbungsphase wegen weniger Bewerber, Kündigungsfristen etc.).

Der Träger kann, wenn noch mehr Fachkräfte ausfallen, letztendlich nur noch mit Kürzung der Öffnungszeiten oder gar Schließung der Kita an einzelnen Tagen reagieren, da die Betriebserlaubnis die Sicherstellung des Mindestpersonalschlüssels fordert und dies auch zu Recht. Der Träger ist verantwortlich für die Sicherheit der Kinder (Aufsichtspflicht) und die Gesunderhaltung der Fachkräfte (siehe z.B. auch „Depressionsatlas“ der TK).