Bebauungsplan Ammerbuch

Schleierhaft

Für den Bebauungsplan „Hagen III und IV“ beschloss der Gemeinderat Ammerbuch erste Änderungen. Wir berichteten am 13. Juli.

22.07.2016

Von Herbert Gaul, Ammerbuch

Im Gemeinderat wurden diverse Änderungen zum Bebauungsplan Hagen beschlossen. Ziel ist, die Erschließung noch in diesem Jahr zu beginnen. Unter anderem soll die 110 KV-Hochspannungsleitung auf Wunsch der Kaufinteressenten im Boden verlegt werden – Mehrkosten 1,6 Millionen Euro! Auf dem Ödlesberg bleibt sie bestehen!

Ebenso sieht man scheinbar keine Probleme bei der Umsetzung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen. Dabei übersieht die Verwaltung (bewusst?), dass es sich um CEF-Maßnahmen handelt. Die Umsiedlung streng geschützter Arten muss am neuen Standort mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden. Erst dann kann der alte Lebensraum durch beispielsweise Erschließungsmaßnahmen zerstört werden. Diese Umsiedlungsmaßnahmen wurden schon in 2015 fehlerhaft durchgeführt, das Gleiche wiederholt sich in 2016, obwohl im Monitoringbericht 2015 auf die fehlerhafte Umsetzung hingewiesen wurde.

Ich habe das Landratsamt Tübingen erneut auf diesen Umstand hingewiesen. Nach einer Ortsbegehung durch das Landratsamt befindet dieses, das alles ordnungsgemäß ausgeführt ist. An dieser Stelle stellt sich dann schon die Frage: wie viel Fachkompetenz hat diese Behörde? Fakt ist, dass Feldlerchenfenster im Sommergetreide nutzlos sind. Warum das Landratsamt seine eigenen Vorgaben für diese Umsetzung nicht einfordert, bleibt mir schleierhaft. Für das weitere Vorgehen muss deshalb vom Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Solange diese Genehmigung nicht vorliegt, verstoßen Erschließungsmaßnahmen gegen das Bundesnaturschutzgesetz beziehungsweise Umweldschadensgesetz.