Streit vor dem Reutlinger Arbeitsgericht

Richter lassen Kündigung von Tübinger H&M-Betriebsrat nicht zu

Der Bekleidungskonzern scheitert in Reutlingen. Mitarbeiterinnen klagen über „schreckliches Betriebsklima“ in Tübinger Filiale.

21.06.2017

Von Volker Rekittke

Tübingen, Streik bei H&M. Archivbild: Sommer 2008

Tübingen, Streik bei H&M. Archivbild: Sommer 2008

H&M darf dem Betriebsratsvorsitzenden der Tübinger Filiale nicht kündigen – das entschied gestern die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Reutlingen. Betriebsräte genießen in Unternehmen generell einen besonderen Schutz vor Kündigung. Es muss ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegen und der Betriebsrat muss zustimmen – oder ersatzweise das Arbeitsgericht.

Die Direktorin des Gerichts Betina Rieker und die ehrenamtlichen Beisitzer Joachim Edenhuizen und Thomas Fesseler hörten stundenlang die Argumente der Beteiligten. „Wir tun uns sehr schwer“, sagte Rieker danach. Nach längerer Beratung wies das Gericht den „Zustimmungsersetzungsantrag“ der Arbeitgeberseite zurück. Denn letztlich stand Aussage gegen Aussage: Was bei dem Vier-Augen-Gespräch zwischen dem Tübinger Betriebsratsvorsitzenden und der Filialleiterin am 20. Januar 2017 tatsächlich gesagt wurde – und wie es gemeint war – das ließ sich gestern nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststellen.

Vor Gericht hatte die Tübinger Filialleiterin ausgesagt, der Betriebsrat habe Gehaltserhöhungen für sich und seine beiden Betriebsratskolleginnen gefordert und dafür in Aussicht gestellt, dass es künftig weniger Probleme in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat geben werde. Ansonsten gebe es „Krieg“. Dadurch sei das Vertrauensverhältnis nun unwiederbringlich zerstört.

Diese Darstellung wies der Betriebsratsvorsitzende zurück: Während des Gesprächs seien zwar sowohl das Thema Gehaltserhöhung als im weiteren Verlauf auch die Konflikte und die Stimmung im Betrieb angesprochen worden, unter anderem sei es um die Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitstellen gegangen. Er habe aber keine Verknüpfung zwischen beiden Themen hergestellt.

„Mit der Entscheidung des Arbeitsgerichtes Reutlingen wird deutlich, dass die Interessensvertretungen einen besonderen Kündigungsschutz haben und benötigen“, so der Reutlinger Verdi-Sekretär Jan Bleckert nach dem Urteil: „Das Gericht hat in unseren Augen richtig entschieden, um der Willkür mancher Arbeitgeber nicht Tür und Tor zu öffnen.“ H&M führe aktuell drei Verfahren gegen Betriebsräte – in Tübingen, Bonn und Kaiserslautern. Insgesamt zehn Verfahren mit dem Ziel einer Kündigung gegen gewerkschaftlich organisierte Betriebsräte habe das Unternehmen bereits angestrengt – und alle verloren.

Zuvor hatten H&M-Mitarbeiterinnen am Rande des Gerichtstermins in Reutlingen von einem „schrecklichen Klima“ in der Tübinger H&M-Filiale erzählt. Sie waren als Zuhörerinnen ins Gericht und zu einer Gewerkschaftskundgebung gekommen. Die Filialleitung genehmige „ihren Lieblingen“ viel eher Urlaubs- oder Arbeitstauschwünsche, als jenen Kolleginnen, die dem Betriebsrat nahe stehen. Zudem gebe es ständig neue Filialleiterinnen. Allein im vergangenen Jahr habe es mehrere Wechsel gegeben.

Eine andere Tübinger H&M-Mitarbeiterin klagte: „Man kriegt keine Vollzeitverträge.“ Die meisten Stellen würden nur in Teilzeit bis 50 Prozent angeboten. Auf einer 50-Prozent-Stelle verdiene eine Beschäftigte laut Tarif rund 1200 Euro brutto, so Gewerkschaftssekretär Bleckert. Noch schlimmer seien Verträge mit einem „Basisstundensatz“ von 10 oder 15 Stunden. Nur auf Abruf könnten die Kolleginnen manchmal mehr arbeiten, wenn es Engpässe im Laden gebe. Wenn nicht, bleibe es bei dem Mini-Job, von dem keine der meist weiblichen Beschäftigten leben könne.

Der Tübinger Betriebsratsvorsitzende sei bekannt dafür, das Problem mit den Teilzeitverträgen im Betrieb anzugehen, so der Verdi-Sekretär. Dadurch sei er der H&M-Geschäftsleitung „ein Dorn im Auge“. Bleckert: „Bei diesem Arbeitgeber braucht man gute Betriebsräte.“

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Erstellt:
21.06.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 34sec
zuletzt aktualisiert: 21.06.2017, 01:00 Uhr

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