Verbraucherzentrale-Abmahnung

Reutlinger Volksbank ändert ihren Preishaushang

Die Verbraucherzentrale will trotzdem weiter gegen die Bank vorgehen.

28.06.2017

Von frm

Mit einem Preisaushang, auf dem Negativzinsen für bestimmte Tages- und Festgeldkonten aufgeführt waren, hat die Volksbank Reutlingen vor einigen Wochen für Wirbel gesorgt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hielt die Strafzinsen für rechtswidrig und hat die Bank abgemahnt. Das Unternehmen betonte jedoch, dass aktuell nur von Kunden mit einer Einlage von über 500 000 Euro nach Absprache Negativzinsen gefordert würden. Normalsparer seien nicht betroffen, der Aushang sei Vorsorge für eine mögliche spätere Einführung. Inzwischen hat auch die Verbraucherzentrale Sachsen die Reutlinger Bank in der gleichen Angelegenheit abgemahnt.

Nach der Beschwerde der Verbraucherschützer hat die Volksbank den Aushang nun geändert, Negativzinsen kommen in der neuen Version nicht mehr vor. Die geforderte Unterlassungserklärung hat das Unternehmen jedoch nicht unterschrieben. „Verbraucher haben damit aber weiterhin keine Sicherheit“, kommentiert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale. Die Organisation will die Frage nun gerichtlich klären lassen.

„Wir können eine solche Erklärung mit gutem Gewissen nicht unterschreiben“, betont Volksbank-Vorstand Josef Schuler. Eine Unterschrift würde Negativzinsen auch in Zukunft dauerhaft verhindern – unabhängig davon, wie sich die wirtschaftliche Lage weiter entwickeln würde. Aktuell bleibe die Bank bei ihren Plänen, nur bei Großkunden ein Verwahrentgelt zu verlangen. Es sei jedoch nicht seriös auszuschließen, ob Negativzinsen in der Zukunft nötig oder gar Standard seien, um eine Genossenschaftsbank wirtschaftlich gesund führen zu können.

Ob es zu einem Prozess mit der Verbraucherzentrale kommt, weiß Schuler noch nicht. Dazu habe man von der Organisation noch nichts gehört.

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Erstellt:
28.06.2017, 22:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 45sec
zuletzt aktualisiert: 28.06.2017, 22:00 Uhr

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