Letztes Urteil im Enkeltrick-Prozess gesprochen

Rechtschaffenes Leben nicht in die Wiege gelegt

Das Tübinger Landgericht verurteilte am Mittwoch den dritten Bruder eines Betrüger-Clans zu sechs Jahren und drei Monaten Haft.

02.11.2016

Von Hans-Jörg Schweizer

Landgericht Tübingen. Symbolbild: Sommer

Landgericht Tübingen. Symbolbild: Sommer

Im letzten Akt der Tübinger Enkeltrick-Prozessreihe drehte das Landgericht am Mittwoch eine Ehrenrunde. Erneut brauchten Rechts- und Staatsanwälte Verhandlungspausen, um vielleicht einen neuen Deal einzufädeln. Am Ende musste der 27-jährige Angeklagte aber den Verständigungsvorschlag von Richter Thomas Geiger akzeptieren. Den hatte er vor zwei Wochen noch abgelehnt, während seine beiden älteren Brüder sich darauf einließen: Sie gestanden einige Taten und kassierten Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten sowie einem Jahr ohne Bewährung.

Die Masche der Enkeltrick-Betrüger

Keiler heißen im Jargon Betrüger, die vom Ausland aus mit Wegwerf-Handys ältere Leute anrufen, sich als Verwandte in Geldnot ausgeben und ihre Opfer dazu bringen, zigtausend Euro Bargeld herauszugeben. So genannte Logistiker koordinieren parallel dazu telefonisch die Läufer, die das Geld bei den Opfern in Deutschland abholen. Eine solche Läuferin schnappte die Polizei 2014 in Tübingen auf frischer Tat, später auch ihren Mann, der als Fahrer fungierte. Beide wurden 2015 in Tübingen zu je drei Jahren Haft verurteilt.

Die Aussagen der Läufer führten die Ermittler zu denKöpfen der Bande: ein älteres Paar. Die Frau wurde 2015 in Tübingen zu neun Jahren, der Mann zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Die drei Söhne des Paares standen jetzt als Keiler und Logistiker vor dem Tübinger Landgericht.