Tübingen
Palmer sieht Grundgesetz nicht als Hürde für Flüchtlingsobergrenze
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer sieht im Grundgesetz keine Hürde für eine Obergrenze bei Flüchtlingen. Der Grünen-Politiker verteidigte die Forderung, den Zuzug von Flüchtlingen zu begrenzen, am Dienstag in einem Streitgespräch mit dem Parteifreund und Tübinger Bundestagsabgeordneten Chris Kühn in der Redaktion des „Schwäbischen Tagblatts“.
Tübingen. Kühn kritisierte: „Das Grundgesetz lässt keine Obergrenze zu.“ Darauf sagte Palmer: „Mir ist das zu legalistisch. Alles, was auf Papier geschrieben ist, muss den Wirklichkeitstest überstehen.“
Weiter erklärte der OB: „Man kann nicht abstrakt argumentieren wie ,Im Grundgesetz steht etwas? – denn dann dürften auch 100 Millionen Menschen kommen.“ Das gehe offensichtlich nicht. Der Grünen-Politiker stellte klar, dass er das Grundgesetz nicht ändern wolle. Doch würden nur ein Prozent aller bewilligten Anträge Asyl gewähren, 99 Prozent seien Bürgerkriegsflüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
„Die sagt überhaupt nicht: Deutschland muss alle Flüchtlinge aufnehmen.“ Palmer forderte mehr europäische Solidarität.