Vorsorge für die letzten Tage

Palliativmedizinerin erklärte, auf was es bei Patientenverfügungen zu achten gilt

Patientenverfügungen sind wichtig, um bei einer schweren Krankheit nach dem eigenen Willen versorgt zu werden. In Ergenzingen informierte am Donnerstag die Tübinger Palliativmedizinerin Eva Mörike über das Thema, außerdem stellte Gudrun Hörmann von der Caritas das neue Projekt „Lebensfaden“ vor.

02.07.2016

Von Michael Frammelsberger

Ergenzingen. „Eine Patientenverfügung tritt dann in Kraft, wenn der Patient aufgrund einer Erkrankung seinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann“, erklärte Eva Mörike den rund den rund 80 Interessierten im Vinzenz-Härle-Saal. Wenn der Patient noch sprechen kann, gilt natürlich seine aktuelle Entscheidung und nicht die Verfügung. Es gibt zwei Gruppen von Erkrankungen, für die eine Verfügung wichtig ist: Akute Erkrankungen mit Hirnschäden, zum Beispiel durch Unfälle oder Schlaganfälle und chronische Hirnabbauprozesse, etwa durch Demenzerkrankungen. „Bei akuten Erkrankungen gibt es vor allem drei Dinge, bei denen der Arzt eine Handlungsanweisung möchte“, sagte Mörike. So gebe es etwa die Frage, ob ein Patient durch eine Magensonde versorgt werden soll, obwohl es unsicher ist, ob sich sein Zustand jemals bessert. „Die Mehrheit der Mediziner sagt, es gibt bei Komapatienten kein Durst oder Hungergefühl mehr. Aber das ist nicht sicher geklärt“, sagte die Medizinerin.

Der nächste Punkt sei die Gabe von Schmerzmitteln, wobei es normal sei, den Schmerz bei Patienten zu lindern. „Ein weiterer wichtiger Punkt sind Komplikationen“, erläuterte Mörike. „Wenn ein Patient im Koma noch eine Lungenentzündung bekommt, ist das dann die Erlösung von seiner eigentlichen Krankheit oder soll man dagegen ankämpfen, obwohl für die eine Krankheit keine Heilungsmöglichkeit besteht?“ Für diese Fragen gebe es keine generell gültigen Antworten, jeder müsse sie für sich selbst entscheiden und das festhalten.

Ob die Ärzte wirklich lebenserhaltende Maßnahmen abschalten würden, wenn das so gewünscht sei, war eine der vielen Fragen aus dem Publikum. Das sei richtig, erklärte die Medizinerin, „wenn es so in der Patientenverfügung steht“. Mörike riet dazu, in der Verfügung eher einen Text zu schreiben, anstatt nur Ankreuz-Formulare zu nutzen. In einem Text könne man seine Wünsche an den Arzt genauer ausdrücken, zumal in den vorgedruckten Formularen niemals alle möglichen Erkrankungen abgedeckt werden können.

Bei einer Demenz gilt es ähnliche Fragen zu klären wie bei akuten Erkrankungen. „Nach der Diagnose hat der Patient im Schnitt noch fünf bis zehn Jahre zu leben“, sagte die Medizinerin. Die Krankheit sei nicht heilbar und durch die Schädigung des Gehirns würden langfristig alle Körperfunktionen beeinträchtigt. „Einem verwirrten Demenzkranken können sie nicht mehr erklären, warum er eine Chemotherapie machen muss“, sagte Mörike. „Er hat eine höhere Lebensqualität, wenn man auf die Behandlung verzichtet, anstatt ihn aus seiner natürlichem Umgebung zu reißen.“ In jedem Fall gelte es, sich bei seiner Patientenverfügung über alle Konsequenzen Gedanken zu machen.

Da kann das Programm „Lebensfaden“ der Caritas helfen, das sich mit Patientenverfügungen und anderen Vorsorgeleistungen beschäftigt. Für das Programm hat die Caritas in Ergenzingen vier ehrenamtliche Helfer ausgebildet, mit denen man in Ruhe alle Möglichkeiten der Vorsorge besprechen kann. „Viele Menschen sagen uns, dass sie zu Hause mit ihren Verwandten nicht über das Thema reden können“, sagte Gudrun Hörmann. Es sei aber wichtig, sich darüber Gedanken zu machen.

Das Projekt, sagte sie, soll sensibilisieren und Mut machen, über das Thema und die vielen Fragen, die dabei entstehen, zu sprechen. So sei vielen Menschen nicht bewusst, dass ihre Verwandten im Notfall weder befugt sind, Entscheidungen für die Behandlung zu treffen, noch ein Konto zu verwalten. Dafür braucht man eine Vollmacht, die am besten notariell beglaubigt ist. Alle technischen Details werden im Gespräch mit den Ehrenamtlichen angesprochen. „Das ist aber ein Gespräch, keine Beratung“, sagte Gudrun Hörmann. Die Entscheidung müsse danach jeder für sich selbst treffen.

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Erstellt:
02.07.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 47sec
zuletzt aktualisiert: 02.07.2016, 01:00 Uhr

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