Kater totgebissen

Ordnungsamt: Ist der Hund gefährlich?

Angelika Hutt ist untröstlich: Vor einer Woche hat ein Hund ihren geliebten Kater tot gebissen. Wie lässt sich so etwas verhindern?

22.09.2016

Von mi

Rottenburg. Stolze 21 Jahre alt ist Kater Balduin geworden. Er war in der ganzen Nachbarschaft rund um die Rottenburger Hornsteinstraße bekannt, sagt Angelika Hutt. Denn schon in jungen Jahren hatte der Kater bei einem Autounfall ein Bein verloren und streifte fortan auf drei Beinen durch die Welt. „Der hatte sieben Leben“, sagt Hutt. Doch den vergangenen Donnerstag überlebte Balduin nicht.

Es geschah etwa um 11 Uhr. Im Garten hatte ein Hund den alten Kater gepackt und verbiss sich an dessen Kopf. Nachbarn alarmierten Hutts Mutter, die nach Leibeskräften auf den Hund eindrosch. „Aber der hat nicht von meinem Kater abgelassen“, berichtet Hutt, die zu diesem Zeitpunkt bei der Arbeit in Tübingen war. Als der Hund schließlich Balduin losließ, war es zu spät. Das schwer verletzte Tier kroch noch unter ein Auto. Doch die Tierärztin konnte ihn nur noch einschläfern.

Der Hund sei zuvor schon durch die Nachbargärten gestreift, hätten ihr Anwohner berichtet. Sogar in eine Wohnung habe er hineingeschnuppert. Ein Nachbar fotografierte ihn: einen relativ kleinen, schwarz-weiß gemusterten Hund. Dem Augenschein nach ein Jack-Russell-Jagdhund.

Hutt ging zur Polizei und erstattete Anzeige. Um den Besitzer herauszufinden, übergab das Rottenburger Revier den Fall der Hundeführerstaffel in Tübingen. Doch da es sich augenscheinlich nicht um einen Kampfhund handelt, sagt Polizei-Pressesprecher Josef Hönes, wird diese den Fall an das Rottenburger Ordnungsamt weiter reichen.

Dieses muss jetzt prüfen, ob der Hund für die Allgemeinheit gefährlich ist, sagt Ordnungsamtsleiter Markus Braun. Ob und welche Maßnahmen dann folgen, hängt von den Umständen ab. Beispielsweise könnte das Amt einen Maulkorb anordnen. Davor müsste man aber prüfen, ob das „verhältnismäßig“ wäre, sagt Braun. Vielleicht müsse der Besitzer einen Kurs in der Hundeschule besuchen. Auf jeden Fall habe der Halter gegen die Leinenpflicht verstoßen, die im innerstädtischen Bereich gilt. Da könnte ein Bußgeld fällig werden.

Für Hutt wäre dies vermutlich ein schwacher Trost. Ihren Schaden, angefangen von der Tierarzt-Rechnung, könnte sie vom Hundehalter zurück verlangen, per Zivilklage. Dass Hunde auf Katzen losgehen, lässt sich so freilich kaum verhindern, sagt Polizeisprecher Hönes: „Das ist der normale Jagdtrieb.“