Mehr Macht für die Professoren

Neues Gesetz soll Hochschul-Chefetagen abwählbar machen

Das neue Landeshochschulgesetz ist fertig. Es regelt die Zusammensetzung der Gremien und umfasst viele Neuerungen. Einige Fragen und Antworten.

20.09.2017

Von AXEL HABERMEHL

Grund zum Jubeln? Professoren und Doktoranden bekommen an den Hochschulen im Südwesten mehr Gewicht. Dafür wurde das „politische Mandat“ der Studierendenvertretungen gestrichen. Foto: DPA

Grund zum Jubeln? Professoren und Doktoranden bekommen an den Hochschulen im Südwesten mehr Gewicht. Dafür wurde das „politische Mandat“ der Studierendenvertretungen gestrichen. Foto: DPA

Stuttgart. Die Hochschulen in Baden-Württemberg bekommen eine neue Arbeitsgrundlage. Das Landeskabinett stimmte am Dienstag dem Entwurf des Hochschulrechtweiterentwicklungsgesetzes (HRWeitG) zu. Was wie ein Zungenbrecher aus der Bürokratiehölle klingt, hat das Wissenschaftsministerium erarbeitet, um das Landeshochschulgesetz (LHG) zu erneuern. Ministerin Theresia Bauer (Grüne) verfolgt damit mehrere Ziele. Ein Überblick:

Warum dieses Gesetz?

Die Landesregierung setzt damit ein Urteil des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofes um. Die Richter hatten Teile des bisherigen LHG für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis März 2018 verlangt. Sie beanstandeten, dass die Hochschullehrer, also die Professoren, als Träger der in der Landesverfassung verankerten Wissenschaftsfreiheit, im „organisatorischen Gesamtgefüge“ der Hochschulen zu wenig Macht haben. Vor allem ging es um die Möglichkeiten der Professoren, die Rektoren, also die Hochschulleiter, abzuwählen. Bauer sagt nun über ihr neues Gesetz: „Wir haben den Geist des Urteils umgesetzt und weiterentwickelt.“ Das Gesetz muss noch durchs Parlament.

Was wird nun mit den Rektoren?

Die Zusammensetzung der Hochschulgremien wird verändert. Im Grunde geht es um einen Kompromiss: Einerseits sollen die Professoren gestärkt werden und in den Entscheidungsgremien mehr Macht bekommen. Sie sollen „bei allen wesentlichen wissenschaftsrelevanten Entscheidungen von Forschung und Lehre die Mehrheit haben“, wie Bauer es ausdrückt.

Konkret heißt das, dass sie Rektorate abwählen können, aber nun nicht gerade wegen jeder Kleinigkeit, sondern nur bei „einer tiefen Vertrauenskrise zwischen Rektorat und Professorenschaft – also einer Ausnahmesituation an einer Hochschule“. Für so eine „Ur-Abwahl“ muss die Mehrheit der Professoren der ganzen Hochschule für die Abwahl stimmen. Diese Mehrheit muss zudem an mindestens der Hälfte aller Fakultäten oder Sektionen erreicht werden.

Andererseits aber sollen die Rektorate stark bleiben, weil moderne leistungsfähige Hochschulen durchaus ähnlich wie große Unternehmen geführt werden. Bauer erklärt: „Wir halten entscheidungs- und strategiefähige Rektorate für unverzichtbar. Deshalb werden wir die Handlungsfähigkeit der Rektorate nicht beeinträchtigen, sondern ihre Kompetenzen erhalten.“

Was heißt das für Dekane?

Sie sind künftig nicht mehr qua Amt Mitglied im Senat. In Zukunft werden alle professoralen Senatsmitglieder als Vertreter ihrer Fakultäten gewählt. Bauer: „Auf diese Weise entsprechen wir dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes, die Mehrheit der gewählten Hochschullehrer zu garantieren. Der Senat wird jedoch nicht durch zusätzliche Mitglieder aufgebläht.“

Wie sind Doktoranden betroffen?

Bauer wollte nicht einfach nur das Urteil umsetzen, sondern auch eigene Akzente setzen. Dazu gehört eine Aufwertung der landesweit rund 30.000 Promotions-Studenten. Für sie wird eine eigene „Statusgruppe“ in den Hochschulgremien geschaffen. Das gibt es nirgendwo sonst in Deutschland. Ziel ist es, „Sichtbarkeit und Gewicht“ der neuen Forschergenerationen in den Universitäten zu erhöhen.

Betrifft das Gesetz nur Universitäten?

Nein, alle Hochschulen. Zum Beispiel werden auch die Bedingungen für kooperative Promotionen geändert. Gute Master-Absolventen einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) sollen einfacher promovieren können, indem ihr HAW-Doktorvater an einer Universität assoziiert werden kann.

Was ist sonst noch wichtig?

Das Land versucht gerade viel, um Unternehmensgründern zu helfen. Das LHG gibt Hochschulen die Möglichkeit, Gründern zu erlauben, Einrichtungen der Hochschule bis zu drei Jahren lang zu nutzen, wenn sie zuvor Mitglieder der Hochschule waren.

Und die Studenten?

Sie betrifft die Reform eher indirekt – außer in einem Punkt. Bauers Koalitionspartner, die CDU, erstritt ein Zugeständnis: Im LHG wird der Satz gestrichen, dass die Verfassten Studierendenschaften ein „politisches Mandat“ haben. Bauer sagt, das sei nur ein Symbol. „Wir streichen einen Begriff, aber keine Kompetenzen.“ CDU-Wissenschaftspolitiker sehen das anders. Ihnen ist manch Engagement, Protest und Aktion der oft von Linken dominierten Studentengruppen ein Dorn im Auge.

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Erstellt:
20.09.2017, 08:38 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 47sec
zuletzt aktualisiert: 20.09.2017, 08:38 Uhr

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