Mit einer Kette auf den Kontrahenten losgegangen

Mann verurteilt, der einen Unfall verursachte und eine Schlägerei anzettelte

Zu einem Unfall mit anschließender Schlägerei kam es im August auf einem Feldweg bei Wendelsheim. Die beiden Kontrahenten liebten dieselbe Frau. Gestern verurteilte das Landgericht Tübingen den Unfallverursacher zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

12.02.2016

Von Dunja Bernhard

Tübingen. Am 15. August 2015 ging um 7.46 Uhr bei der Polizeidirektion Reutlingen ein Notruf ein. Eine 27-Jährige berichtete, dass ihr Ex-Freund ausraste. Der 35-jährige Wendelsheimer hatte einen Unfall verursacht und schlug auf den Fahrer des anderen Autos ein. In diesem hatte auch sie gesessen. Die Szene spielte sich auf einem Feldweg bei Wendelsheim ab. Die 27-Jährige war am Abend zuvor nicht, wie angekündigt, nach einer Stunde in die gemeinsame Wohnung zurück gekehrt, sondern hatte die Nacht mit dem 25-jährigen Ammerbucher verbracht.

Der Angeklagte hatte in der Nacht Alkohol und Amphetamine konsumiert und war, wie er sagte, „mit dem Auto herum gefahren“. Als er und sein Nebenbuhler sich „zufällig“ auf dem Feldweg begegneten, habe er den anderen anhalten und zur Rede stellen wollen, sagte er in der Verhandlung. Zunächst fuhren die beiden Autos mittig auf dem Feldweg aufeinander zu. Der Ammerbucher wich knapp 20 Meter vor der späteren Unfallstelle auf den Randstreifen aus und drosselte die Geschwindigkeit seines Wagens. Einen Zusammenstoß konnte er dennoch nicht mehr verhindern. Der Angeklagte beteuerte, dass er weder die Absicht hatte, das andere Auto zu rammen, noch den Ammerbucher zu töten. Das Strafverfahren war zunächst am Rottenburger Amtsgericht verhandelt worden. Da der Verkehrsgutachter jedoch eine Tötungsabsicht hinter dem Verhalten des Angeklagten sah, musste nun das Landgericht über die Tat entscheiden.

In der gestrigen Verhandlung sagte der Gutachter, dem Angeklagten sei keine Zeit geblieben, auf das Ausweichmanöver zu reagieren. Die Gerichtsmedizinerin ging davon aus, dass der Alkoholkonsum zusammen mit der Einnahme von Amphetaminen und Opiaten, die auch im Blut nachgewiesen wurden, die Wahrnehmungsfähigkeit des Angeklagten beeinträchtigte.

Nach dem Unfall schlug der Angeklagte mit einer Stahlkette auf den Ammerbucher ein. Dabei soll er gedroht haben, den anderen „zu schälen und zu töten“. Der Ammerbucher wehrte sich mit einem Teleskopschlagstock. Erst als die Frau die Polizei rief, flüchtete der Angeklagte mit seinem Auto. Später stellte er sich der Polizei und legte ein Geständnis ab.

Sie seien mal gut befreundet gewesen, berichteten der Angeklagte und der Geschädigte während der Gerichtsverhandlung übereinstimmend. Die beiden Gerüstbauer lernten sich auf der Arbeit kennen. Die Frau hatte zunächst eine Beziehung mit dem Ammerbucher. Als diese auseinander ging, ging sie ein Verhältnis mit dem Angeklagten ein. Dieser war zu der Zeit noch verheiratet. Im Frühjahr 2015 zogen die 27-Jährige und der Wendelsheimer zusammen. Mit dem Ammerbucher hielt die Frau weiterhin Kontakt über SMS. Auch diese Verbindung wurde wieder enger. Zehn Tage vor dem Vorfall auf dem Feldweg kam es zu einer Aussprache der beiden Männer. Er habe gedacht, danach sei alles geklärt gewesen, berichtete der Ammerbucher.

Wenige Tage später trafen die beiden Kontrahenten jedoch erneut aufeinander mit Schaufel, Eisenrohr und Schreckschusspistole bewaffnet. Diese Begegnung verlief glimpflicher. Der Angeklagte fühlte sich durch eine SMS des Ammerbuchers jedoch zunehmend beleidigt und unter Druck gesetzt. Der Ammerbucher soll ihm gedroht haben, dafür zu sorgen, dass er seinen Sohn aus erster Ehe nicht mehr sehen kann.

Der Angeklagte entschuldigte sich während der Verhandlung bei seinem Kontrahenten. „Es tut mir leid, was passiert ist“, sagte er sichtlich bewegt. „Ich glaube es dir auch noch“, meinte darauf der Ammerbucher. Er habe den Angeklagten immer als liebevoll und gutmütig erlebt. Er selbst sei auch nicht unschuldig an dem, was passiert ist, räumte er ein.

Weder Staatsanwalt noch Richter gingen von einem Tötungsvorsatz aus. Habe der Wunsch, den Nebenbuhler zu töten, kurzfristig bestanden, so sei „der Angeklagte rechtzeitig wieder aufgewacht“, sagte Richter Ulrich Polachowski. Der Angeklagte habe jedoch den Unfall, dessen Folgen nicht absehbar waren, in Kauf genommen.

Der Angeklagte wurde wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Zudem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten Mit dem Geschädigten hat er sich in einem Vergleich auf 1500 Euro Schmerzensgeld geeinigt. Noch in der Untersuchungshaft hat er sich mit der 27-Jährigen verlobt.

Info Vorsitzender Richter am Landgericht: Ulrich Polachowski, Beisitzer: Johannes Munding, Anke Droege, Staatsanwalt: Ingo Schumann, Verteidiger: Frank Atorf, Andreas Baier.

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Erstellt:
12.02.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 08sec
zuletzt aktualisiert: 12.02.2016, 01:00 Uhr

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