Streit gipfelt in Mordversuch

Prozessauftakt am Landgericht im Dönerspieß-Fall

Ein 31-jähriger Angeklagter hat im Prozess um einen versuchten Mord gestanden, im April einen 30 Jahre alten Mann mit einem Dönerspieß geschlagen zu haben.

27.09.2016

Von dpa/lsw

Das Landgericht in Tübingen. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv dpa/lsw

Das Landgericht in Tübingen. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv dpa/lsw

Tübingen. Zum Prozessauftakt vor dem Tübinger Landgericht am Dienstag gab er an, er habe ihn nicht umbringen wollen und könne sich nur an Schläge auf die Schultern erinnern. Das Opfer wurde jedoch schwer am Kopf verletzt und hatte eine Stichverletzung am Brustkorb. 

Hintergrund der Tat war nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Streit um die Kleiderordnung in einer Shisha-Bar mit angeschlossener Disco. Der mutmaßliche Täter arbeitete in einem benachbarten Dönerimbiss und war in seiner Arbeitskleidung nicht in einen Club gelassen worden, wo er nach eigenen Angaben lediglich Zigaretten kaufen wollte. Wenig später kehrte er mit einem etwa ein Kilo schweren, metallenen Dönerspieß bewaffnet zurück und griff den Bar-Mitarbeiter an, der ihn abgewiesen hatte. «Ich bin geärgert worden und habe meine Kontrolle verloren», sagte der Angeklagte vor Gericht.

Die Polizei stellte dazu fest: Der Besitzer habe das Hausrecht und könne Gäste abweisen. «Dass jemand gleich eine Schlägerei anfängt, ist selten», sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen der Deutschen Presse-Agentur.

Auch der Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Baden-Württemberg, Daniel Ohl, hält es für einen Ausnahmefall, dass sich vor der Tür von Lokalen gewaltsame Szenen abspielen. «Türsteher sind in der Regel so gebrieft, dass sie deeskalierend arbeiten», sagt Ohl. «Eine Schlägerei vor der Tür nützt niemandem, der Bar am wenigsten.»

Im Tübinger Fall berichtete der Angeklagte, dass es schon mehrere Auseinandersetzungen mit dem Mitarbeiter der benachbarten Shisha-Bar gegeben habe. Er wurde noch am Tatort festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft. Ein Urteil wird für 27. Oktober erwartet. 

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Erstellt:
27.09.2016, 06:09 Uhr
Aktualisiert:
27.09.2016, 15:50 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 49sec
zuletzt aktualisiert: 27.09.2016, 15:50 Uhr

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