Bundestag

Lieferkettengesetz: Kritik an Verzögerung

„Eiertanz“, „Alibiaktion“ – die erneute Verschiebung der Vorschriften für Unternehmen sorgt für Ärger.

19.05.2021

Von ANDRé BOCHOW

Faire Löhne? Keine Ausbeutung?  Interessiert uns die Teepflückerin in Nepal, wenn wir unseren Tee trinken? Das Lieferkettengesetz soll dafür Sorge tragen. Foto: epd

Faire Löhne? Keine Ausbeutung? Interessiert uns die Teepflückerin in Nepal, wenn wir unseren Tee trinken? Das Lieferkettengesetz soll dafür Sorge tragen. Foto: epd

Berlin. Eigentlich hätte das Gesetz am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden sollen. Doch kurzfristig ließen es die Koalitionsparteien von der Tagesordnung absetzen. Dass dies vor allem auf Betreiben der CDU geschah, ist ein offenes Geheimnis. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt ist für das Paragraphenwerk, das eigentlich „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ heißt. Nach einer Expertenanhörung am vergangenen Montag seien allerdings noch Fragen aufgetaucht, „die die Unternehmenshaftung betreffen“. Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) verweist darauf, dass der mühsam ausgehandelte Kompromiss ausdrücklich beinhalte, „die zivilrechtliche Haftung nicht auszuweiten“. Letztlich geht es darum, in welchem Ausmaß deutsche Unternehmen Verantwortung für ihre ausländischen Zulieferer tragen.

Aus den Reihen des Koalitionspartners SPD heißt es, die Verhandlungen gestalteten sich sehr intensiv und zäh. Vizefraktionschefin Katja Mast fügt hinzu, ihre Partei wolle ein „Lieferkettengesetz, das wirkt – und zwar umgehend“. Ohne die SPD gäbe es das Vorhaben gar nicht. „Wir haben es in den Koalitionsvertrag geschriebenn“,betonte sie.

Margarete Bause, menschenrechtspolitische Sprecherin der Bundestags-Grünen weist auf die CDU. „Nachdem das Kanzleramt und das Wirtschaftsministerium dieses Gesetz jahrelang ausgebremst haben, wundert es mich nicht, dass auch jetzt im Schlussspurt wieder blockiert wird“, so Bause. „Dabei fordern viele Unternehmen längst klare und verbindliche gesetzliche Vorgaben, damit der Schutz der Menschenrechte nicht zum Wettbewerbsnachteil gerät.“ Sollte das Gesetz noch gänzlich scheitern, wäre das eine „ungeheure Blamage“, sagt Bause.

Ihr Fraktionskollege Uwe Kekeritz spricht von einem „Eiertanz“, den die große Koalition aufführe. „Ohne eine zivilrechtliche Haftungsregelung fehlt dem Gesetz schon jetzt der Biss.“ Wie Kekeritz vermutet auch Jan Korte, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken im Bundestag, eine weitere Aufweichung. „Mit einer funktionierenden Lieferkettenkontrolle würde die Koalition mehr internationale Verantwortung zeigen, als mit allen Bundeswehreinsätzen zusammen. Leider eignet sich der Gesetzentwurf dafür nicht“, sagt Korte. „Und wenn er noch weiter verwässert wird, ist das Ganze nur noch eine Alibiaktion.“ André Bochow

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Erstellt:
19.05.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 19.05.2021, 06:00 Uhr

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