Höchststrafe für den Schützen

Lebenslänglich und neun Jahre Jugendarrest im Hechinger Mordprozess

Höchststrafe wegen Mordes und 9 Jahre Jugendarrest für die zwei Hauptangeklagten im Hechinger Mordprozess.

18.10.2017

Von Eike Freese

Erinnerungsstücke an den im Dezember 2016 erschossenen Bisinger Umut K. säumen noch immer den Tatort an der Hechinger „Staig“. Bild: Freese

Erinnerungsstücke an den im Dezember 2016 erschossenen Bisinger Umut K. säumen noch immer den Tatort an der Hechinger „Staig“. Bild: Freese

Das Urteil im Hechinger Mordprozess ist gefallen: Richter Hannes Breucker und die Große Jugendstrafkammer des Landgerichts Hechingen sprachen beide Hauptangeklagten des Mordes schuldig. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die zwei jungen Männer aus dem Zollernalbkreis am 1. Dezember 2016 mit einem Kleinwagen vor einer Spielothek in der Hechinger Unterstadt vorfuhren, einen jungen Bisinger aus dem Auto heraus erschossen und wieder davon rasten.

Dass der Schuss wohl eigentlich dem danebenstehenden Freund des Bisingers, einem jungen Mann aus Mössingen, gegolten hat, spielte für das Urteil nur eine untergeordnete Rolle. Motiv der Täter sei es gewesen, vorher ausgeübtem Druck Taten folgen zu lassen – gegenüber dem Mössinger, der seine Vereinbarungen in einem Marihuana-Deal nicht eingehalten hatte.

Der 22-Jährige Todesschütze wird wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein 21-jähriger Mittäter fällt bei gleichem Delikt noch unter das Jugendstrafrecht und bekommt neun Jahre. Ein 37-jähriger Drogen-Zulieferer, der von Außen Druck auf die Jüngeren ausgeübt hat, bekommt drei Jahr und neun Monate wegen Handels mit Betäubungsmitteln. Die Verteidigung will Revision einlegen.