Mit Feuer gedroht

Landgericht: Angebliche Brandstiftung war allenfalls Nötigungsversuch

Wegen versuchter schwerer Brandstiftung wollte die Staatsanwaltschaft einen schuldunfähigen 28-Jährigen zwangsweise in eine psychiatrische Klinik schicken. Das lehnte das Landgericht gestern ab.

27.07.2016

Von DOROTHEE HERMANN

Tübingen.Der Mann hatte in der Nacht auf den 26. Januar 2016 gedroht, in der Wohnung seiner Familie in einem Tübinger Mehrfamilienhaus Feuer zu legen. Nun musste er sich wegen versuchter schwerer Brandstiftung vor dem Landgericht verantworten (wir berichteten). Der Mann leidet an einer bipolaren Störung, sagte der psychiatrische Gutachter Dr. Heiner Missenhardt. Er handelte in einer akut manische...

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