Kulturgut

Kunsthändler als Handlanger

Im Tübinger Schwurgerichtssaal gaben ein Jurist und ein Vertreter von Christie’s London Auskunft zum Thema Restitution.

09.11.2017

Von Wilhelm Triebold

Die Kombination war vielversprechend: Ein Rechtsexperte trifft auf einen Handels-Vertreter, um über „Restitution von Kunst- und Kulturgütern in Theorie und Praxis“ zu sprechen. Der Tübinger Jura-Professor Thomas Finkenauer plädierte dabei für „Augenmaß als Gebot der Stunde“, während Dirk Boll, Geschäftsführer des noblen Londoner Auktionshauses Christie’s, ein paar Usancen im Umgang mit heiklen Ku...

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